Bisherige Umsetzungen oder Teilerfüllungen
Für Teilzeitangestellte gibt es über ihrer vertraglich fixierten Normarbeitszeit Mehrarbeitszuschläge von 25 Prozent bis zur Regelarbeitszeit von 40 Stunden. Das ist immer noch weniger als der Überstundenzuschlag von 50 Prozent, allerdings eine Verbesserung der Regelung
Das Partnereinkommen wird nicht mehr an die Auszahlung der Notstandshilfe angerechnet
Die Karenz endet spätestens nach 24 Monaten, egal ob beide Elternteile, nur Vater oder Mutter oder eine Alleinerzieherin diese beanspruchen
2001 wurde aus dem Karenzgeld das Kinderbetreuungsgeld. Dieses wird unabhängig vom Einkommen der Eltern für jedes Kind in selber Höhe ausbezahlt.
Eltern haben nach drei Jahren in einem Betrieb einen Anspruch auf Teilzeitarbeit bis zum siebten Geburtstag des Kindes mit Rückkehrrecht in die Vollzeitanstellung. Ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern, dort gilt das Recht auf Teilzeitarbeit nur für vier Jahre
Pensionisten, die eine sehr niedrige Pension beziehen, erhalten eine Ausgleichszulage, um auf die sogenannte Mindestpension zu kommen
Bis 2033 wird das Pensionsantrittsalter von Männern und Frauen gleich sein. Das Antrittsalter von Frauen wird aber erst ab 2025 angehoben, bis dahin bleibt es beim 60. Lebensjahr.
Quelle: www.addendum.org/feminismus/volksbegehren/