„Ständig wird gesagt, der Feminismus sei überflüssig, weil die Frauen ja schon alles erreicht hätten, dabei braucht man sich nur anzuschauen, wieviel Prozent des Vermögens der Welt in weiblicher Hand ist. Nämlich genau 1 Prozent. Das ist ein Witz. Und dann muß man sich auch noch dafür rechtfertigen, daß man eine Emanze ist. Als ob man überhaupt etwas anderes sein könnte!“
Elfriede Jellinek im Gespräch mit Marlene Streeruwitz 1997
Hier ein Überblick über die rechtlichen Entwicklungen, erfüllte und unerfüllte Forderungen der Frauenbewegung, Frauen in der Kunst, Selbstbestimmung über den eigenen Körper, Verteilung von Macht und Vermögen, im Laufe der letzten 100 Jahre.
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Frauenrechte
Österreich wird durch einen Entscheid des Verfassungsgerichtshofes verpflichtet einen dritten Geschlechtseintrag bei persönlichen Dokumenten zu schaffen. Für Intersex-Personen ist dies ein wesentlicher Schritt der Anerkennung.
Die vollständige rechtliche Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft wird gesetzlich verankert.
Renate Bertlmann bespielt als erste Frau alleine den Österreichischen Pavillion der Biennale in Venedig.
Frauen, deren eingetragene Partnerin oder Lebensgefährtin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, haben künftig Anspruch auf Elternkarenz.
Bei der UNO Generalversammlung wird von 193 Staaten, darunter auch Österreich, die Agenda 2030 beschlossen.
Ziel 5 der Agenda ist : Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen.
Österreich ratifiziert die sogenannte Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Es ist das derzeit wichtigste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa, denn es schafft verbindliche Rechtsnormen. Die Konvention tritt mit 1. August 2014 in Kraft.
Die österreichische Bundesregierung verpflichtet sich, eine Frauenquote in den Aufsichtsräten der Bundesunternehmen einzuhalten. Konkretes Ziel: Bis 2018 soll der Frauenanteil 35 Prozent betragen. Dieses Ziel wurde bereits 2015 erreicht.
Laut Gleichbehandlungsgesetz müssen Betriebe, vorerst nur solche mit mehr als 1.000 ArbeitnehmerInnen, die durchschnittlichen Einkommen von Frauen und Männern betriebsintern offenlegen.
Ein Anti-Sexismus-Beirat wird eingerichtet, um Beschwerden gegen sexualisierte, diskriminierende Werbung Rechnung zu tragen und diese gegebenenfalls zu verbieten. Seit 2017 ist die Tätigkeit des Beirats ausgesetzt.
Die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare wird möglich. Eine völlige rechtliche Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren bleibt aus.
Gender Budgeting tritt verpflichtend für Bund, Länder und Gemeinden in der österreichischen Bundesverfassung verankert, in Kraft.
Die Gleichbehandlungsgesetze für Privatwirtschaft und Bund erhalten die Zielbestimmung „Gleichstellung von Männern und Frauen“.
Die Karenzgeldregelung wird durch das Kinderbetreuungsgeld ersetzt. Der Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist für Mütter ebenso wie für Väter möglich und nicht auf ArbeitnehmerInnen beschränkt. Die Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung ist jedoch minimal. Lediglich fünf Prozent der BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld sind Väter.
Das ausdrückliche Bekenntnis zur Gleichstellung von Frauen und Männern wird in der österreichischen Bundesverfassung verankert.
Gewaltschutzzentren werden als staatlich anerkannte Opferschutzeinrichtungen etabliert. Ihre Aufgabe ist es, Kontakt mit den Personen aufzunehmen, die von familiärer Gewalt betroffen sind, sie zu beraten und zu betreuen sowie bei allfälligen Gerichtsverfahren zu begleiten.
Ein umfassendes Gewaltschutzgesetz tritt in Kraft. Personen, die von familiärer Gewalt betroffen sind, erhalten die Möglichkeit, in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Die Polizei kann die Person, von der akute Gefahr ausgeht, aus der Wohnung weisen und ihr das Betreten der Wohnung und der unmittelbaren Wohnumgebung für vorerst zehn Tage untersagen. Mittels gerichtlicher Einstweiliger Verfügung ist es möglich, das Betretungsverbot zu verlängern.
Das Unabhängige Frauenforum startet als Reaktion auf die Sparpakete der Regierung eine überparteiliche Plattform. Unter dem Titel „Alles, was Recht ist“ wird ein Frauenvolksbegehren mit elf – in der Folge nur zum Teil erfüllten – Forderungen initiiert. Das Volksbegehren unterschreiben 645.000 Personen.
wird erste Landeshauptfrau der Steiermark. Sie selbst bezeichnete sich als Frau Landeshauptmann.
Das Namensrecht wird geändert : es wird die zusätzliche Möglichkeit geschaffen, dass jeder Partner bei der Eheschließung seinen bisherigen Familiennamen behält.
Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz tritt in Kraft. Es enthält nicht nur das Gebot der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, sondern auch ein Frauenförderungsgebot. Beispielsweise sind Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt aufzunehmen, sofern sie „nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber“.
Das Gleichbehandlungsgesetz wird novelliert : Gleicher Lohn ist nicht nur für gleiche, sondern auch für gleichwertige Arbeit zu bezahlen. Verbot der Benachteiligung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen gegenüber vollzeitbeschäftigten.
Der Nationalrat beschließt eine Neuregelung des Pensionsantrittsalters von Frauen mit langen Übergangsfristen. Begründung: Frauen können nicht beim Pensionsalter gleich behandelt, ansonsten aber benachteiligt werden.
Das bedingungslose Grundeinkommen wird eingeführt, es garantiert jeder Staatsbürgerin* ein existenzsicherndes Einkommen ab der Geburt.
Die Frauenpolitik wird innerhalb der Regierung aufgewertet : Johanna Dohnal wird Frauenministerin.
Im Bäuerlichen Höferecht wird die Diskriminierung von Töchtern sowie von unehelichen Kindern beseitigt. Das Geschlecht bzw. der Status der Geburt ist nicht mehr relevant für die Übernahme eines Erbhofes.
Es ist nun möglich, im Falle der Bedrohung oder Misshandlung durch den Ehepartner, diesem mittels gerichtlicher Einstweiliger Verfügung den Zutritt zur Wohnung zu untersagen.
Eine Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, Dr.in Ingrid Nikolay-Leitner, wird als direkte Ansprechpartnerin für ArbeitnehmerInnen, die im Beruf aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden, eingesetzt.
Das Elternkarenzgesetz ermöglicht, dass unselbständig erwerbstätige Väter und Mütter die Karenzzeit nach Geburt eines Kindes wahlweise in Anspruch nehmen oder sich die Karenzzeit teilen können. Bis dahin beschränkte sich der Anspruch, nach der Geburt eines Kindes in Karenz zu gehen, auf Mütter.
Das Strafausmaß bei Vergewaltigung ist nicht mehr von der Widerstandsleistung des Opfers, sondern wie bei allen anderen Delikten von der Gewaltanwendung des Täters abhängig.
Unverheiratete Mütter werden verheirateten gleichgestellt. Bis dahin bekamen unverheiratete Mütter die Vormundschaft für ihr Kind nur auf Antrag.
Der erste Lehrstuhl, der sich mit Frauenforschung befasst, wird an der Universität Innsbruck errichtet.
Ab 1988 werden Amtsbezeichnungen und Titel in jener Form verwendet, die das Geschlecht der jeweiligen Person zum Ausdruck bringen. Bis dahin gab es Amtsbezeichnungen und Titel nur in der männlichen Form.
wird die erste Frau im Präsidium des Nationalrats. Sie wird zur zweiten Präsidentin des Nationalrates gewählt.
Frauen fordern erstmals die Einführung verpflichtender Quotenregelungen für die Erstellung von Kandidatenlisten. Der Anteil der Frauen im Nationalrat beträgt zu dieser Zeit nicht einmal zehn Prozent.
Die SPÖ führt auf Druck ihrer Frauenorganisation als erste Partei eine Frauenquote von 25% ein, als “Kann-Bestimmung” und ohne jegliche Sanktionen.
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung beginnt Lehrveranstaltungen mit frauenspezifischer Thematik an den Universitäten zu fördern.
Es wird beschlossen, die Inversion so lange aufrecht zu erhalten, bis eine Quote von 50 / 50 in allen Bereichen Standard ist.
Die Inversion wird um weitere 5 Jahre verlängert. Ihr Erfolg ist unumstritten : mittlerweile ist ein Prozentsatz von 46% Frauen in allen öffentlichen Ämtern und in großen Teilen der Privatwirtschaft erreicht.
Im Sozialministerium wird ein Frauenreferat für grundsätzliche Angelegenheiten der Frauen unter der Leitung von Mag.a Inge Rowhani geschaffen.
Das Staatsbürgerschaftsgesetz wird novelliert : ein Kind bekommt nicht länger automatisch die Staatsbürgerschaft des Vaters.
Frauen, die Opfer eines Sexualdeliktes sind, erhalten durch einem Erlass des Innenministeriums die Möglichkeit von Kriminalbeamtinnen einvernommen zu werden.
Österreich ratifiziert die UN-Konvention CEDAW zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen. Sie verpflichtet Gesetzgebung und Verwaltung Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichbehandlung von Frauen zu treffen.
Frauenstaatssekretärin Johanna Dohnal initiiert ein Förderungsprogramm für Frauen im Bundesdienst. Dieses umfasst zb. geschlechtsneutrale Stellenausschreibung, Weiterbildung und Beförderung.
Das Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft entsteht. Es verbietet die Benachteiligung bei der Entlohnung aufgrund des Geschlechts. In der Folge verschwinden die Frauenlohngruppen aus den Kollektivverträgen.
Bundeskanzler Bruno Kreisky beruft vier Staatssekretärinnen : Johanna Dohnal für Frauenangelegenheiten, Franziska Fast für soziale Verwaltung, Beatrix Eypeltauer für Bauten und Technik, Anneliese Albrecht für Konsumentenschutz.
Der gemeinsame Werkunterricht für Mädchen und Buben wird in den Volksschulen eingeführt.
Die bis dahin geltende Rechtsvermutung, dass das während der Ehe erworbene Vermögen vom Manne stammt, wird eliminiert. Im Falle der Auflösung einer Ehe wird nun eine Teilung des in der Ehe erworbenen Vermögens vorgenommen. Gleichzeitig wird die Position der EhepartnerIn im Erbrecht gestärkt.
Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung wird geschaffen. Zudem wird, unter gleichzeitiger Sicherung der Unterhalts- und Pensionsansprüche der „schuldlosen“ EhepartnerIn, die Möglichkeit geschaffen, dass bei Ehezerrüttung auch bei Widerspruch der „schuldlosen“ EhepartnerIn die Ehe geschieden werden kann, wenn die eheliche Gemeinschaft seit mindestens sechs Jahren aufgehoben ist.
Die sogenannte Inversion wird eingeführt, weil die Quotenregelung zwar greift, die Veränderungen aber zu langsam vonstatten gehen. Nunmehr sind, vorerst begrenzt auf 7 Jahre, alle neu zu besetzenden Posten, die vormals mit Männern besetzt waren, ausschliesslich mit Frauen zu besetzen.
Die „väterliche Gewalt“ über die Kinder wird beseitigt. Vater und Mutter werden gleiche Rechte und Pflichten gegenüber den Kindern eingeräumt, zugleich wird das Kind nicht mehr nur als Gegenstand elterlicher Bestimmung sondern als Träger von Rechten und Pflichten betrachtet.
Ein regelrechter Ehetourismus und sogar Ehemigration entstehen : aus allen Teilen Europas und der Welt reisen Menschen nach Österreich um das hiesige Eherecht in Anspruch nehmen zu können.
Das Eherecht wird reformiert : Ehen können nun auch zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern geschlossen werden. Männer und Frauen sind in der Ehe gleichgestellt. Die Vormundschaft für Kinder wird geteilt.
Das Unterhaltsvorschussgesetz tritt in Kraft. Bis heute ist es jedoch an die Vaterschaft, nicht an das Kind gebunden: Kinder mit verstorbenem oder unbekanntem Vater erhalten nichts.
Abtreibung wird legalisiert. Mit dem sogenannten Selbstbestimmungsrecht, das in der Verfassung verankert wird.
Beide Ehepartner werden gleichermaßen verpflichtet, zum Unterhalt der Familie beizutragen, sei es durch Erwerbstätigkeit oder durch Hausarbeit, wodurch diese erstmals als gleichwertiger Beitrag zum Unterhalt anerkannt wird. Der Familiensitz und der Familienname sollen nach partnerschaftlichen Grundsätzen festgelegt werden.
Die Stellung des Ehemanns als Oberhaupt der Familie wird abgeschafft, die Partnerschaft in der Ehe verankert und die Gleichberechtigung der Frau in der ehelichen Gemeinschaft statuiert. Der Mann kann seiner Ehefrau nicht mehr verbieten, berufstätig zu sein.
1975 wird begonnen das teilweise noch aus dem Jahr 1811 stammende Ehe- und Familienrecht zu reformieren und die rechtliche Grundlage für eine gleichberechtigte Partnerschaft von Frau und Mann zu schaffen. Die Reform fand in Teilschritten statt und dauerte bis 1978 an.
Die Fristenregelung tritt in Kraft. Das heißt, eine Schwangerschaft kann bis zum dritten Monat straffrei abgebrochen werden. Voraussetzung: Vorhergehende ärztliche Beratung und Durchführung durch einen Arzt oder eine Ärztin.
Die Vereinten Nationen erklären das Jahr 1975 zum Internationalen Jahr der Frau. In Mexico-City findet die erste Weltfrauenkonferenz der UNO statt.
Die Regierung Dohnal wird mit überwältigender Mehrheit wiedergewählt und im Amt bestätigt. Dennoch werden im Kabinett Umbauten vorgenommen : die neue Regierung besteht nun zu 70% aus Frauen, um die Gleichberechtigung schneller vorantreiben zu können.
Die Vereinten Nationen erklären das Jahr 1975 zum Internationalen Jahr der Frau. In Mexico-City findet die 1. Weltfrauenkonferenz der UNO statt. In der Folge werden die Jahre 1975 bis 1985 von der UNO zum „Jahrzehnt der Frau“ erklärt.
Gleiche Entlohnung für gleiche und gleichwertige Arbeit wird gesetzlich festgeschrieben.
Die Quotenregelung wird auch für die Privatwirtschaft eingeführt, sie gilt für Betriebe mit über 500 MitarbeiterInnen, für Aufsichtsräte und Vorstände in den Betrieben.
Die Universitätsreform ermöglicht den gebührenfreien Zugang zu allen Universitäten und Kunsthochschulen. In der Folge steigt der Anteil weiblicher Studierender.
Mit der Universitätsreform werden die Studiengebühren abgeschafft. Vor allem Frauen ist damit der Zugang zu höherer Bildung erleichtert. Der Anteil von weiblichen Studierenden steigt in der Folge stark an.
In allen öffentlichen Ämtern und in der Verwaltung wird die Quotenregelung eingeführt : alle Posten sind nunmehr zur Hälfte mit Männern und zur Hälfte mit Frauen zu besetzen.
Das Totalverbot von Homosexualität wird aufgehoben – allerdings unter Einführung von vier Ersatzparagraphen, die Lesben und Schwule erneut diskriminieren.
130 Frauen ziehen, mit Pfannen und Kochlöffel ausgestattet, am Muttertag über die Mariahilferstrasse und demonstrieren für Gleichberechtigung und gegen den §144, das Verbot des Schwangeschaftsabbruchs. Mit dieser Demonstration und zahlreichen anderen Aktivitäten engagierter Frauen beginnt die Zweite Frauenbewegung öffentlich und bedeutend zu werden.
Die Österreichische Bundesregierung ist die erste geschlechtergerechte Regierung weltweit.
Herta Firnberg gründet das Ministerium für Wissenschaft und Forschung. Als Frauenvorsitzende der SPÖ setzt sie sich besonders für die Förderung von Mädchen ein.
Die zweite Frauenbewegung beginnt öffentlich und bedeutend zu werden, durch Demonstrationen und zahlreiche andere Aktivitäten engagierter Frauen.
Die erste feministische Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Johanna Dohnal wird angelobt. Das Kabinett besteht zu dem Zeitpunkt zu 50% aus Männern und zu 50% aus Frauen.
Der traditionelle Bildungsrückstand der Mädchen verringert sich deutlich durch die gezielte Beseitigung regionaler, sozialer und geschlechtsspezifischer Benachteiligungen im Bildungswesen : gleiche Lehrpläne für Buben und Mädchen, Öffnung aller Schularten für beide Geschlechter, forcierter Ausbau des höheren Schulwesens außerhalb der Landeshauptstädte, kostenlose Schulbücher, Schülerfreifahrt.
Auch in Österreich entsteht eine neue autonome Frauenbewegung. Frauenzentren, Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser, Frauenbuchhandlungen, feministische Zeitschriften, Frauencafés, Frauensommeruniversitäten… werden initiiert und gegründet.
In Österreich ereignet sich, zum Erstaunen der Welt, die goldene Revolution. Sie gilt als eine der friedlichsten Revolutionen weltweit und ist seither Vorbild für viele nachfolgende Revolutionen.
Eine Gruppe feministischer Frauen und Männer stürmt zeitgleich Bundeskanzleramt, Parlament und Präsidentschaftskanzlei und übernimmt provisorisch die Macht im Staat.
Erstmals wird in Österreich eine Frau Ministerin. Grete Rehor (ÖVP) ist von 1966 bis 1970 Bundesministerin für Soziale Verwaltung.
Die Karenzzeit wird auf ein Jahr verlängert, und die Bezahlung von Karenzgeld eingeführt.
Am 23. Juni 1960 erfolgte die offizielle Zulassung der FDA als Verhütungsmittel und am 18. August kam Enovid in den Vereinigten Staaten als erste Antibabypille auf den Markt.[14][15] Ihre erste Antibabypille Anovlar brachte die Berliner Schering AG zuerst im 1. Januar 1961 in Australien und zum 1. Juni des gleichen Jahres in Deutschland auf den Markt.
Ein umfassendes Mutterschutzgesetz, mit Beschäftigungsverbot für unselbständig erwerbstätige Frauen von sechs Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt eines Kindes, verbunden mit der Auszahlung von Wochengeld, wird verankert. Überdies ermöglicht es Frauen, sechs Monate nach der Geburt in unbezahlte Karenz zu gehen.
Das Ehegesetz des Deutschen Reiches tritt in Kraft. Die verpflichtende Zivilehe mit der Möglichkeit der Ehescheidung, unabhängig von religiösem Bekenntnis, wird eingeführt. Das Gesetz bezweckt die „Stärkung der Volksgemeinschaft“, die Zeugung von „arischen“ Kindern, sowie die Erleichterung der Scheidung von jüdischen Ehepartnern.
Der ideologischen Überhöhung von „arischen“ Müttern stehen Zwangssterilisation und Zwangsabtreibungen bei jüdischen Frauen, Widerstandskämpferinnen, osteuropäischen, Roma und Sinti-Frauen, sowie Frauen mit Behinderung gegenüber. Über 1 Million Kinder und Jugendliche wurden durch die Nationalsozialisten ermordet.
Das „Ehrenkreuz der Deutschen Mutter” (Mutterkreuz) wird als Auszeichnung für besonders kinderreiche und „arische“ Familien in Form eines Ordens von der NSDAP gestiftet. Je nach Anzahl der Kinder erhielten die Frauen ein bronzenes, silbernes oder goldenes (ab acht Kindern) Mutterkreuz.
Der Frauenanteil an den Universitäten wird auf zehn Prozent beschränkt. Frauen sollen sich auf ihre Aufgaben in Heim und Familie konzentrieren. In der Realität allerdings werden sie zur Arbeit in Fabriken und Rüstungsbetrieben verpflichtet.
Österreich wird zur Ostmark des nationalsozialistischen Deutschen Reiches. Frauen dürfen keinerlei politische Funktionen mehr übernehmen.
Mädchen brauchen, um ein Gymnasium besuchen zu können, eine ministerielle Genehmigung.
Die parlamentarische Demokratie in Österreich wird aufgelöst und ein autoritärer Ständestaat errichtet. Die Schulbildung der Mädchen wird wieder auf Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen ausgerichtet. Im öffentlichen Dienst kommt es zu einer Aufnahmesperre für Frauen. Lehrerinnen müssen im Falle ihrer Eheschließung wieder ihren Beruf aufgeben.
Eine Notverordnung „über den Abbau verheirateter weiblicher Personen im Bundesdienste und andere dienstrechtliche Maßnahmen“ wird erlassen. Die offizielle Frauenpolitik des autoritären Ständestaates läuft auf ein Zurückdrängen der Frauen aus dem Berufsleben hinaus.
Mit der Zerstörung der parlamentarischen Demokratie geht eine weitgehende Entrechtung der Frauen einher. Das austrofaschistische Regime schliesst Frauen aus politischen Positionen aus.
Adelheid Popp und Gabriele Proft fordern im Nationalrat erneut ein Gleichstellungsgesetz, das bereits alle wesentlichen Punkte aller späteren Initiativen umfasst, die jedoch erst in den 70er Jahren umgesetzt wurden.
Die Nationalratsabgeordneten Adelheid Popp und Gabriele Proft fordern die Schaffung eines Gesetzes zur Gleichstellung der Geschlechter im Familienrecht.
Der Antrag der Sozialdemokratinnen auf Liberalisierung der Abtreibungsgesetze scheitert in der Nationalversammlung am Widerstand der anderen politischen Parteien; erst 55 Jahre später gelingt es, die Straffreiheit für Schwangerschaftsabbruch durchzusetzen.
Die österreichische Bundesverfassung tritt in Kraft. Sie enthält durch den Gleichheitsgrundsatz das ausdrückliche Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Die ersten acht Frauen ziehen in die Nationalversammlung ein.
Die ersten weiblichen Abgeordneten sind sieben Sozialdemokratinnen : Anna Boschek, Emmy Freundlich, Adelheid Popp, Gabriele Proft, Therese Schlesinger, Amalie Seidel, Maria Tusch,
und eine Christlichsoziale : Hildegard Burjan.
In Österreich wird das Wahlrecht für Frauen beschlossen.
Ausgenommen sind Sexarbeiterinnen: „Frauenspersonen, die wegen gewerbsmäßiger Unzucht von der Sicherheitsbehörde bestraft worden sind“.