Das Strafausmaß bei Vergewaltigung ist nicht mehr von der Widerstandsleistung des Opfers, sondern wie bei allen anderen Delikten von der Gewaltanwendung des Täters abhängig.
Das Strafausmaß bei Vergewaltigung ist nicht mehr von der Widerstandsleistung des Opfers, sondern wie bei allen anderen Delikten von der Gewaltanwendung des Täters abhängig.