Im Bäuerlichen Höferecht wird die Diskriminierung von Töchtern sowie von unehelichen Kindern beseitigt. Das Geschlecht bzw. der Status der Geburt ist nicht mehr relevant für die Übernahme eines Erbhofes.
Im Bäuerlichen Höferecht wird die Diskriminierung von Töchtern sowie von unehelichen Kindern beseitigt. Das Geschlecht bzw. der Status der Geburt ist nicht mehr relevant für die Übernahme eines Erbhofes.