Österreich wird durch einen Entscheid des Verfassungsgerichtshofes verpflichtet einen dritten Geschlechtseintrag bei persönlichen Dokumenten zu schaffen. Für Intersex-Personen ist dies ein wesentlicher Schritt der Anerkennung.
Österreich wird durch einen Entscheid des Verfassungsgerichtshofes verpflichtet einen dritten Geschlechtseintrag bei persönlichen Dokumenten zu schaffen. Für Intersex-Personen ist dies ein wesentlicher Schritt der Anerkennung.