Archiv der Kategorie: körper

# recht auf schwangerschaft | abbruch
# recht auf verhütung
# frauen*körper als ware
# selbstbestimmte sexualität
# frauen* | schönheit
# vergewaltigung | strukturelle macht
# femizid
# meetoo
# sexarbeiter*innen

# sexarbeiter*innen

Nach Schätzungen der Vereinten Nationen werden in Europa jedes Jahr ca. 500.000 Frauen und Mädchen zu Prostitution gezwungen. Der Umsatz wird auf ca. zehn Milliarden Euro jährlich geschätzt.

Quelle: othes.univie.ac.at/31745/

Prostitution ist in Österreich legal. Die genauen Regelungen sind in jedem Bundesland anders.

Für alle Bundesländer gilt:
Sexarbeiterinnen
•müssen sich anmelden
•alle sechs Wochen Untersuchungen absolvieren
•sich Krankenversichern
•Steuern bezahlen.
SexarbeiterInnenrechte
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen bedeuten für SexarbeiterInnen viele Pflichten, aber noch wenige Rechte. SexarbeiterInnenselbstorganisationen, Beratungsstellen und andere Engagierte setzen sich für die Verbesserung der Gesetze in Österreich ein. Ziel ist, dass die Arbeitsbedingungen verbessert werden.
Zirka 80 bis 90 Prozent der in Österreich registrierten tätigen Sexarbeiterinnen sind Frauen mit Migrationshintergrund.
Seit 2003 ist es Asylwerberinnen und Asylwerbern in Österreich erlaubt, als „neue Selbstständige“ in der Sexarbeit tätig zu sein, ein Umstand, der auch dazu beiträgt, dass sich die Zahl der Sexarbeiterinnen mit Migrationshintergrund in Österreich erhöht hat. Viele Migrantinnen können die restriktiven gesetzlichen Auflagen und Voraussetzungen für eine Aufenthalts- oder Beschäftigungsbewilligung nicht erfüllen und müssen daher illegal in Österreich leben und arbeiten.
Die Lebens- und Arbeitsbedingungen haben sich für jene, die deshalb ausgereist sind, stark verschlechtert. Der Großteil dieser Staatsangehörigen, die in der Sexarbeit in Österreich tätig sind, lässt sich deshalb nicht registrieren und ist daher auch für die Unterstützungs- und Hilfseinrichtungen nur schwer erreichbar.
Aufgrund des immer strengeren Fremdenrechts werden Unsicherheit, Furcht, Isolation und Verletzlichkeit bei den Betroffenen hervorgerufen. Es hat sich gezeigt, dass Frauen wegen diesen Gesetzen sogenannte „dritte Personen“ benötigen, die es ihnen ermöglichen, in den Migrationsprozess einsteigen zu können. Dadurch wiederum werden sie Verhältnissen ausgesetzt, die durch Ausbeutung und Abhängigkeit gekennzeichnet sind und in vielen Fällen werden sie so zur leichten Beute für Frauenhandel.
Im Jahr 2011 waren nur 4 % der Prostituierten aus Österreich, der überwiegende Teil Migrantinnen, vorwiegend aus den ehemaligen Ostblockländern.Darunter sind auch viele Tagespendlerinnen aus der nahe gelegenen Slowakei. So wurden beispielsweise 2003 von der Polizei mehrere Krankenschwestern aufgegriffen, die in einer einzigen Nacht in Wien auf dem Straßenstrich mehr Geld verdient haben als in einem ganzen Monat im Krankenhaus von Bratislava. Sexarbeit zählt zu den wenigen Tätigkeiten, denen Asylwerber legal nachgehen dürfen; daher waren 2013 unter den gemeldeten Prostituierten 1,6 % Asylwerber.[18]
Quelle: de.m.wikipedia.org/wiki/Prostitution_in_ÖsterreichDerjenige, der eine verschleppte Frau in der Zwangsprostitution ausbeutet, kann pro Woche bis zu 20 000 Euro einnehmen.
Quelle: wirfrauen.de/ausgabe/ware-frau/

# frauen*körper als ware

Im Büro, in der Schule, zu Hause oder auf der Party, stets gilt nur eins: richtig gekleidet, richtig geschminkt zu sein, die richtige Frisur zum richtigen Kleid zu tragen.

Quelle: www.zeit.de/1968/08/die-frau-als-ware
Und für die Erwachsenenbildung stehen Illustrierte, Frauenzeitschriften, Werbung und Kino auf unterschiedlichem Niveau zur Verfügung. Sie machen beizeiten klar, daß, sind Frauen nicht glücklich, an ihnen irgend etwas nicht stimmt, mit ihnen irgend etwas nicht so ganz in Ordnung ist.

Quelle: www.europewatchdog.info/voelkerrechtsvertraege/konventionen_und_monitoring/menschenhandel/

Wir müssen aufhören, Frauen über egal welche Art von Schönheit zu definieren
“du musst nicht hübsch sein, wenn du es nicht willst. / es ist nicht dein job.”
Quelle: ze.tt/wir-muessen-damit-aufhoeren-frauen-zu-sagen-dass-sie-auch-so-huebsch-sind/

Viel zu oberflächlich ist das Schönheitsideal von Frau und Mann heutzutage. Viel zu selten wird die natürliche Schönheit gezeigt, Make-up und sogar jede Schönheits OP besitzen einen viel zu hohen Stellenwert und auch wird dieses Schönheitsideal durch Medien verstärkt. Die Kollektion nennt sich „Fresh Meat“ (zu deutsch: Frisches Fleisch) und ist bizarr und super zugleich. Auf jeden Fall zieht sie alle Blicke und die Aufmerksamkeit auf sich und erreicht somit genau das, was sie soll. Sie zeigt, dass Schönheit heute nicht mehr als die richtige „Verpackung“ und Marke ist.
Quelle: deavita.com/lifestyle/schoenheitsideal-frau-mann-foto-kollektion.html

# vergewaltigung | strukturelle macht

Laut dem Österreichischen Institut für Familienforschung wurden drei Viertel aller Frauen in Österreich schon mindestens ein Mal sexuell belästigt. Jede Dritte hat sexuelle Gewalt oder sogar eine Vergewaltigung erlebt. Nur ein Bruchteil dessen wird überhaupt zur Anzeige gebracht.

Drei Viertel aller Frauen haben sexuelle Belästigung erlebt (74,2%) nahezu ein Drittel aller Frauen hat sexuelle Gewalt erfahren (29,5%)
sexuelle Belästigung:
➢ 83,1% der betroffenen Frauen erfuhren diese ausschließlich von Männern, weitere 12,8% überwiegend von Männern.
Vergewaltigung § 201 StGB:
➢ jede 4. Frau (eine) Vergewaltigung/en erlebt (= 7% aller befr. Frauen),
➢ jede 3. Frau (eine) versuchte Vergewaltigung/en (= 8,9% aller befr. Frauen),
➢ jede 2. Frau wurde zu sexuellen Handlungen genötigt (= 13,5% aller befr. Frauen)

Vergew. § 201  2010  2011  2012  2013  2014  2015  2016  2017 
Anzeigen  875  977  883  920  839  826  899  817 
Verurteilungen  116  96 102 140 126  117 109 107
Verurt.-quote  13,2%  9,8%  11,6%  15,2%  15%  14,2%  12,1%  13,1% 

Vergewaltigung: Dunkelziffer 1:11
8,8% der Frauen, die eine Vergewaltigung4 erlebten, erstatteten Anzeige
Quelle: frauenberatung.at/images/Aktuelle_Version_ZAHLENundFAKTEN-SexuelleGewalt_INFO_Stand9-2018.pdf
bzw. www.aoef.at/index.php/zahlen-und-daten

Zahlen für Wien
•2016 fanden im 24-Stunden Frauennotruf exakt 10.209 Beratungen statt (1.247 persönliche und 7.696 telefonische Beratungen sowie 1.266 Beratungen per E-Mail) (Jahresstatistik 2016, 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien)
•In Wien wurden 2016 insgesamt 3.237 polizeiliche Betretungsverbote verhängt. Über 90 Prozent der Gefährder bei Gewalt in der Familie und im sozialen Nahraum sind männlich. Weibliche Opfer erleben Gewalt fast ausschließlich durch männliche Täter (95,3 Prozent). (Tätigkeitsbericht 2016, Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie)
•2016 fanden 625 Frauen und 635 Kinder Zuflucht und Schutz in einem der vier Wiener Frauenhäuser. Die Dauer der Unterbringung ergab insgesamt 67.280 Aufenthaltstage. (Jahresbericht 2016, Verein Wiener Frauenhäuser)

# femizid

Nirgendwo in Europa ist der Frauenanteil unter den Mordopfern eines tätlichen Angriffs höher als in Österreich.

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 70 Menschen in Österreich ermordet, davon 41 Frauen. 2017 waren es 62, davon 36 Frauen. 2016 waren von 49 Mordopfer 28 Frauen.

So waren in fast 92 Prozent der Fälle die Täter männlich – was sich auch im Laufe der vergangenen Jahre kaum verändert habe. „Der Anteil der männlichen Gefährder lag in den vergangenen Jahren konstant bei über 90 Prozent;
Eine Eurostat-Auswertung aus dem Jahr 2015 besagt: Nirgendwo in Europa ist der Frauenanteil unter den Mordopfern eines tätlichen Angriffs höher als in Österreich.
2017 finden sich in der Statistik 89 Täter, davon 76 Inländer und 13 „Fremde“
2017 suchten 18.860 Opfer familiärer Gewalt Hilfe in Schutzeinrichtungen in Österreich. 83 Prozent davon waren Frauen und Mädchen.
Bereits in den Jahren zwischen 2009 und 2012 gab es mehr Femizide in Österreich als zuvor. Die kurz nacheinander geschehenen Frauenmorde im neuen Jahr haben nun eine längst fällige Diskussion über Frauenmorde in Österreich angestoßen. Expert*innen weisen seit Jahren auf die alarmierenden Zahlen und die steigende Gewalt an Frauen hin.
Gewalt gegen Frauen werde in der Politik aber immer noch wie ein privates Problem behandelt. „Wenn diese sechs Frauen Opfer von Terrorismus in Österreich gewesen wären, würden Millionen für die Aufklärung, Betreuung und Prävention aufgetrieben werden.“ (Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt)
Solange wir in einer Gesellschaft mit patriarchalen Mustern leben, in der Frauen von Männern abhängig sind, weniger verdienen und Opferschutz sowie Präventionsarbeit nicht die Mittel bekommen, die sie brauchen, werden Frauen weiter ermordet werden. Gewalt gegen Frauen betrifft uns alle, egal welches Geschlecht oder welche Nationalität wir haben, deshalb müssen Politik und Gesellschaft endlich handeln.
In der folgenden Chronologie sind medienbekannte Femizide der vergangenen fünf Jahre aufgelistet. Wir verzeichnen darin all die tödlichen Beziehungstaten an Frauen, die durch einen Mann ausgeführt wurden und weitere Fälle, in denen die Opfer ihre männlichen Täter zwar nicht kannten, aber die Tötung auf ihr Geschlecht zurückzuführen ist.
94 haben wir gefunden, viele Taten ähneln sich. Ältere Ehepaare, bei denen der Mann zuerst seine Frau tötete und danach sich selbst. Männer, die vor Gericht sagen, sie wollten doch nur, dass ihre Frau „still“ sei. Eifersuchtstaten. Der kleinste gemeinsame Nenner? Das Geschlecht des Opfers: weiblich.
2019:
•3. Februar, Wien: Eine 39-jährige Frau wird tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Die Polizei ermittelt.
•25. Januar, Ebergassing: Eine 64-jährige Frau wird tot in ihrer Wohnung gefunden. Sie wurde mit Schlägen gegen ihren Kopf getötet. Die Polizei sucht noch nach dem Täter oder der Täterin.
•21. Januar, Tulln: Ein 36-Jähriger soll seine Ehefrau mit einem Dolch am Parkplatz eines Supermarkts erstochen haben. Sie war zuvor bereits in einem Frauenhaus untergekommen.
•15. Januar, Wien: Ein 21-Jähriger wird verdächtigt, seine 25-jährige Schwester am Hauptbahnhof erstochen zu haben.
•13. Januar, Wiener Neustadt: Ein 19-jähriger verdächtiger Syrer erstickt ein 16-jähriges Mädchen. Rechte instrumentalisieren den Mord und halten eine Mahnwache ab.
•9. Januar, Krumbach: Ein 42-Jähriger soll seine 50-jährige Ex-Frau getötet haben. Er hatte sie zuvor monatelang gestalkt, die Behörden hatten ihn im Visier. Vor der Tat passte er sie vor ihrem Wohnhaus ab und erstach sie. Er hat die Tat gestanden.
•8. Januar, Amstetten: Eine 40-jährige Frau wird erstochen. Verdächtig ist ihr Ex-Mann. Er soll unter Beobachtung des Verfassungsschutzes gestanden haben.
•2018:
•26. Dezember, Innsbruck: Ein 37-Jähriger gesteht, seine Frau getötet zu haben. Er soll wiederholt auf ihren Kopf geschlagen haben. Sein angegebenes Motiv: Eifersucht.
•23. Dezember, Wien: Ein 52-jähriger Verdächtiger ertränkt seine Lebensgefährtin kurz vor Weihnachten in der Badewanne, wohl aus Eifersucht. Er versucht es wie Suizid aussehen zu lassen. Die Ermittler glauben ihm nicht, er gesteht noch am Tatort.
•13. Dezember: Ein 54-Jähriger gesteht, seine drei engsten Verwandten erschossen zu haben. Darunter ist auch seine 92-jährige Mutter.
•9. Dezember, Steyr: Eine 16-Jährige stirbt durch einen Stich in die Lunge. Der Tatverdächtige, ihr 17-jähriger Ex-Freund, ist zwei Tage lang abgängig und stellt sich schließlich selbst der Polizei. Der Mord wird rassistisch instrumentalisiert. Rechtsextreme halten „Mahnwachen“ vor der Geflüchteten-Unterkunft des mutmaßlichen Täters ab.
•31. Oktober, Schörfling am Attersee: Ein 84-Jähriger tötet seine schwer kranke 75-jährige Lebenspartnerin mit zwei Schüssen. Anschließend begeht er Suizid.
•20. Oktober, Zell am See: Ein 17-Jähriger baut eine Schreckschusspistole zu einer scharfen Waffe um und erschießt eine 20-Jährige. Er soll dabei Unterstützung von einem 18-Jährigen bekommen haben. Der Haupttäter ist geständig.
•7. Oktober, Villach: Ein 33-Jähriger soll seine Frau niedergestochen haben. Bereits im September hatte er seine Frau und ihre Kinder mit einem Messer bedroht.
•8. September, Wien: Mit mehreren Messerstichen tötet ein 40-Jähriger seine zehn Jahre ältere Freundin. Er ist sofort geständig.
•25. Juni, Bregenz: Eine 27-jährige Frau stürzt aus dem Fenster ihrer Wohnung. Zuvor soll sie sich mit ihrem Ehemann in der gemeinsamen Wohnung gestritten haben. Gegen den Ehemann wird wegen Mordverdacht ermittelt.
•29. Mai, Wien: Eine 35-jährige Frau wird auf offener Straße erschossen. Ihr 38-jähriger Ex-Freund soll mehrmals mit einer Pistole auf sie gefeuert haben, bevor er sich selbst tötet. Er drohte ihr bereits Wochen zuvor, sie umzubringen. Die Frau hatte sich von ihm getrennt. Als Motiv gelten: Trennung und Eifersucht.
•24. Mai, Wien: Ein 61-jähriger Mann tötet seine Frau mit 17 Messerstichen. Er gibt Eifersucht als Motiv an.
•20. Mai, Wien: Ein 67-jähriger Mann ersticht seine 61-jährige Ehefrau auf offener Straße mit acht Messerstichen. Vor Gericht sagt er als Grund aus, sie habe „ein schmutziges Wort“ gesagt. Der Mann wurde bereits zwei Mal wegen Mord an Frauen verurteilt und hatte im Gefängnis gesessen.
•10. Mai, St. Peter-Freienstein: Ein Lebensgefährte findet die blutüberströmte Leiche seiner 50-jährigen Frau in ihrem Haus. Der Sohn des Opfer gesteht die Tat.
•6. Mai, Wien: Ein 92-Jähriger erschießt seine Ehefrau. Anschließend tötet er sich selbst.
•16. April, Klagenfurt: Ein 73-jähriger Kärntner erwürgt seine 71-jährige Schwester. Danach erhängt er sich in seiner Wohnung. Erbstreitigkeiten gelten als mögliches Motiv.
•13. April, Neusiedler See: Der Torso einer slowakischen Sexarbeiterin wird im Neusiedler See gefunden. Ein 63-jähriger Wiener gilt als tatverdächtig: Er soll die Frau erwürgt haben, ihre Leiche zerstückelt, per Elektroboot auf den See transportiert und im Schilfgebiet versenkt haben.
•10. April, Wien: Eine 65-jährige Frau wird in ihrer Wohnung mit Tritten und Schlägen gegen den Kopf getötet. Ihr 25-jähriger Sohn ist geständig: Er sagt aus, er sei dem Leistungsdruck seiner Mutter nicht mehr gewachsen gewesen.
•29. März, Schrattenthal: Ein Mann ersticht seine 48-jährige Ehefrau. Sie hatte zwei Kinder. Ihr Mann ist geständig. Die Frau hatte sich scheiden lassen wollen.
•26. März, Schwechat: Eine 33-jährige Mutter von zwei Kindern wird mit fünf Messerstichen in Brust und Rücken getötet. Ihr Ex-Mann und Vater der gemeinsamen Kinder gesteht die Tat. Er wird zu 18 Jahren Haft verurteilt.
•7. März, Mariazell: Ein 68-jähriger Mann erstickt seine pflegebedürftige Ehefrau im Schlaf. Er behauptet, es aus „Liebe“ getan zu haben. Er wird zu sieben Jahren Haft wegen Mordes verurteilt.
•5. März, Bad Schallerbach: Eine 46-jährige Frau wird mit einem Küchenmesser erstochen. Tatverdächtig ist ihr 44-jähriger Ehemann. Die Scheidung der beiden stand bevor.
•26. Februar, Mantscha: Ein 22-Jähriger erstickt seine 78-jährige Großmutter mit einem Kopfpolster.
•24. Februar, St. Stefan im Rosental: Ein 51-jähriger Steirer tötet seine 56-jährige Schwester und seinen 52-jährigen Bruder mit einem Küchenbeil. Seine Mutter erliegt zwei Wochen später ihren Verletzungen. Das Motiv ist ungeklärt. Er begeht danach Suizid.
•3. Januar, Wien: Eine 45-jährige Frau wird erstochen in ihrer Wohnung aufgefunden. Ihre Tochter wird tödlich verletzt ins Krankenhaus eingeliefert und stirbt wenig später an Sauerstoffmangel. Sie muss erwürgt oder stranguliert worden sein. Der Vater gilt als tatverdächtig. Er stirbt beim Sturz aus dem Fenster.

# meetoo

Nach dem Ausbruch der #MeToo-Debatte ist die Zahl der Beschwerden über sexuelle Belästigung in Österreich deutlich angestiegen. Auch mehrere prominente Fälle aus den Bereichen Politik, Kultur und Sport wurden seitdem öffentlich gemacht und hielten die Diskussionen über Sexismus und Machtmissbrauch am Laufen.
„Im ersten Halbjahr 2017 wurden der Gleichbehandlungsanwaltschaft 104 Fälle sexueller Belästigung in der Arbeitswelt gemeldet. Im ersten Halbjahr 2018 waren es 172, wobei die Daten für 2018 noch nicht endgültig sind“.
Häufiger komme es mittlerweile vor, dass mehrere Personen aus einem Unternehmen gemeinsam eine Beschwerde vorbringen.

Im Parlament nahm im September eine Anlaufstelle für Frauen und Männer bei sexueller Belästigung und Machtmissbrauch ihre Arbeit auf, die Betroffenen „mit Rat und Hilfe zur Seite stehen“ und gegebenenfalls an andere Stellen wie etwa die Gleichbehandlungsanwaltschaft verweisen soll. Die Clearingstelle will auch Bewusstsein schaffen und Aufklärung zu den Themen betreiben, hieß es vonseiten des Parlaments. Ihre bis September provisorische Leiterin wurde gleichzeitig durch zwei andere Psychotherapeuten ersetzt. Diese war zuvor kritisiert worden, weil sie bei einer TV-Diskussion gemeint hatte, Frauen sollten sich bei sexueller Belästigung „elegant“ wehren.
Quelle: www.tt.com/panorama/gesellschaft/14876010/ein-jahr-metoo-was-sich-in-oesterreich-bisher-getan-hat

Die größte Chance von #MeToo liegt vermutlich darin, das gesellschaftliche Klima dahingehend zu verändern, dass die Sorge vor Konsequenzen sexueller Übergriffe nicht mehr bei den Opfern liegt. Ein solcher Wandel ist im Zeitraum eines Jahres kaum zu bewerkstelligen. Zwar werden unter dem Hashtag #MeToo noch immer viele wichtige und ermutigende Wortmeldungen über sexuelle Übergriffe und Gewalt getwittert – er ist inzwischen aber auch zu einem Sammelbecken für frauenverachtende Tweets geworden.
Quelle: www.wien.gv.at/menschen/frauen/stichwort/kunst-kultur/frauen-wissen/pdf/frauen-wissen-wien7.pdf

# recht auf schwangerschaft | abbruch

Könnten Männer schwanger werden, wär Abtreibung längst ein Grundrecht.

Quelle: Transparent von GegendemonstrantInnen einer Anti-Abtreibungsdemonstration 2012 in der Schweiz. (Foto: Flickr/ponte1112 CC BY-NC-SA 2.0)

Historisch: 
Sozialdemokratische Politikerinnen forderten in den 1920er Jahren erfolglos die kostenlose Bereitstellung von Verhütungsmitteln und eine Liberalisierung bzw. Streichung des § 144 StBG – laut diesem Paragraphen stand Abtreibung in Österreich unter Strafe. Illegal durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche wurden mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Im Austrofaschismus wurden die Strafen zusätzlich verschärft. Selektion stand im Mittelpunkt der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik: Rassisch unerwünschte Schwangerschaften wurden mittels Eheverboten und Zwangssterilisationen verhindert, der Zugang zu Verhütungsmitteln erschwert. Abtreibung wurde unter Todesstrafe gestellt.
Quelle: www.ofra.at/ht3_reproduktion.htm

Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs:
Diese Bestimmung garantiert, dass Frauen darüber entscheiden können, ob sie ein Kind bekommen wollen oder nicht. Auch noch innerhalb eines bestimmten Zeitraums einer – eventuell ungewollten – Schwangerschaft.
Die sogenannte Fristenlösung war 1974 ein Meilenstein in der Entwicklung der Frauenrechte und der Grund für eine der heftigsten Auseinandersetzungen in der Geschichte des Parlaments.
Quelle: www.parlament.gv.at/PERK/FRAU/GES/

In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch mit einer sogenannten „Fristenlösung“ geregelt. Dies bedeutet, der Abbruch einer Schwangerschaft ist straffrei, wenn er bis zum dritten Schwangerschaftsmonat von einem Arzt nach vorheriger Beratung durchgeführt wird.
Die Beratung ist in Österreich jedoch im Unterschied zu anderen Ländern im Gesetzestext nicht näher definiert, d. h. sie stellt keine Zwangsmaßnahme im Rahmen des Schwangerschaftsabbruches dar. Auch gibt es keine anderen Restriktionen, wie eine vorgeschriebene Wartezeit zwischen der ersten Beratung und dem Abbruch (drei Tage in Deutschland oder sieben Tage in Frankreich). Durch diese restriktivfreien Rahmenbedingungen ist es möglich, die Beratung und Begleitung ausschließlich nach den individuell sehr verschiedenen Bedürfnissen der betroffenen Frauen auszurichten.

Andererseits fehlen in Österreich Durchführungsbestimmungen für einen Schwangerschaftsabbruch, sowie eine Regelung für eine Kostenübernahme. Das hat zur Folge, daß es außerhalb von Wien nur wenige Ärzte oder Krankenhäuser gibt, die auch öffentlich die Durchführung von Abbrüchen anbieten. Dies bedeutet, daß Frauen außerhalb der Großstadt weiterhin auf die „Gunst“ der Ärzte angewiesen sind. Ferner werden die Kosten für einen Abbruch nicht von der Krankenkasse übernommen. (Ebensowenig, wie die Kosten für Verhütungsmittel.) Die Abbrüche werden meist in Ordinationen von niedergelassenen Fachärzten oder Praktischen Ärzten durchgeführt. Die Preise variieren stark. Sie bewegen sich meist zwischen 350,- und 800,-Euro, je nach Institution und Arzt, gelegentlich wird aber auch das Doppelte verlangt.
Quelle: abtreibung.at/fur-allgemein-interessierte/infos-und-erfahrungen/die-situation-in-osterreich/

Link: www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/97