Eherecht

Beide Ehepartner werden gleichermaßen verpflichtet, zum Unterhalt der Familie beizutragen, sei es durch Erwerbstätigkeit oder durch Hausarbeit, wodurch diese erstmals als gleichwertiger Beitrag zum Unterhalt anerkannt wird. Der Familiensitz und der Familienname sollen nach partnerschaftlichen Grundsätzen festgelegt werden.