Laut Gleichbehandlungsgesetz müssen Betriebe, vorerst nur solche mit mehr als 1.000 ArbeitnehmerInnen, die durchschnittlichen Einkommen von Frauen und Männern betriebsintern offenlegen.
Laut Gleichbehandlungsgesetz müssen Betriebe, vorerst nur solche mit mehr als 1.000 ArbeitnehmerInnen, die durchschnittlichen Einkommen von Frauen und Männern betriebsintern offenlegen.