Frauen, die Opfer eines Sexualdeliktes sind, erhalten durch einem Erlass des Innenministeriums die Möglichkeit von Kriminalbeamtinnen einvernommen zu werden.
Frauen, die Opfer eines Sexualdeliktes sind, erhalten durch einem Erlass des Innenministeriums die Möglichkeit von Kriminalbeamtinnen einvernommen zu werden.