Die Quotenregelung wird auch für die Privatwirtschaft eingeführt, sie gilt für Betriebe mit über 500 MitarbeiterInnen, für Aufsichtsräte und Vorstände in den Betrieben.
Die Quotenregelung wird auch für die Privatwirtschaft eingeführt, sie gilt für Betriebe mit über 500 MitarbeiterInnen, für Aufsichtsräte und Vorstände in den Betrieben.