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# femizid

Nirgendwo in Europa ist der Frauenanteil unter den Mordopfern eines tätlichen Angriffs höher als in Österreich.

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 70 Menschen in Österreich ermordet, davon 41 Frauen. 2017 waren es 62, davon 36 Frauen. 2016 waren von 49 Mordopfer 28 Frauen.

So waren in fast 92 Prozent der Fälle die Täter männlich – was sich auch im Laufe der vergangenen Jahre kaum verändert habe. „Der Anteil der männlichen Gefährder lag in den vergangenen Jahren konstant bei über 90 Prozent;
Eine Eurostat-Auswertung aus dem Jahr 2015 besagt: Nirgendwo in Europa ist der Frauenanteil unter den Mordopfern eines tätlichen Angriffs höher als in Österreich.
2017 finden sich in der Statistik 89 Täter, davon 76 Inländer und 13 „Fremde“
2017 suchten 18.860 Opfer familiärer Gewalt Hilfe in Schutzeinrichtungen in Österreich. 83 Prozent davon waren Frauen und Mädchen.
Bereits in den Jahren zwischen 2009 und 2012 gab es mehr Femizide in Österreich als zuvor. Die kurz nacheinander geschehenen Frauenmorde im neuen Jahr haben nun eine längst fällige Diskussion über Frauenmorde in Österreich angestoßen. Expert*innen weisen seit Jahren auf die alarmierenden Zahlen und die steigende Gewalt an Frauen hin.
Gewalt gegen Frauen werde in der Politik aber immer noch wie ein privates Problem behandelt. „Wenn diese sechs Frauen Opfer von Terrorismus in Österreich gewesen wären, würden Millionen für die Aufklärung, Betreuung und Prävention aufgetrieben werden.“ (Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt)
Solange wir in einer Gesellschaft mit patriarchalen Mustern leben, in der Frauen von Männern abhängig sind, weniger verdienen und Opferschutz sowie Präventionsarbeit nicht die Mittel bekommen, die sie brauchen, werden Frauen weiter ermordet werden. Gewalt gegen Frauen betrifft uns alle, egal welches Geschlecht oder welche Nationalität wir haben, deshalb müssen Politik und Gesellschaft endlich handeln.
In der folgenden Chronologie sind medienbekannte Femizide der vergangenen fünf Jahre aufgelistet. Wir verzeichnen darin all die tödlichen Beziehungstaten an Frauen, die durch einen Mann ausgeführt wurden und weitere Fälle, in denen die Opfer ihre männlichen Täter zwar nicht kannten, aber die Tötung auf ihr Geschlecht zurückzuführen ist.
94 haben wir gefunden, viele Taten ähneln sich. Ältere Ehepaare, bei denen der Mann zuerst seine Frau tötete und danach sich selbst. Männer, die vor Gericht sagen, sie wollten doch nur, dass ihre Frau „still“ sei. Eifersuchtstaten. Der kleinste gemeinsame Nenner? Das Geschlecht des Opfers: weiblich.
2019:
•3. Februar, Wien: Eine 39-jährige Frau wird tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Die Polizei ermittelt.
•25. Januar, Ebergassing: Eine 64-jährige Frau wird tot in ihrer Wohnung gefunden. Sie wurde mit Schlägen gegen ihren Kopf getötet. Die Polizei sucht noch nach dem Täter oder der Täterin.
•21. Januar, Tulln: Ein 36-Jähriger soll seine Ehefrau mit einem Dolch am Parkplatz eines Supermarkts erstochen haben. Sie war zuvor bereits in einem Frauenhaus untergekommen.
•15. Januar, Wien: Ein 21-Jähriger wird verdächtigt, seine 25-jährige Schwester am Hauptbahnhof erstochen zu haben.
•13. Januar, Wiener Neustadt: Ein 19-jähriger verdächtiger Syrer erstickt ein 16-jähriges Mädchen. Rechte instrumentalisieren den Mord und halten eine Mahnwache ab.
•9. Januar, Krumbach: Ein 42-Jähriger soll seine 50-jährige Ex-Frau getötet haben. Er hatte sie zuvor monatelang gestalkt, die Behörden hatten ihn im Visier. Vor der Tat passte er sie vor ihrem Wohnhaus ab und erstach sie. Er hat die Tat gestanden.
•8. Januar, Amstetten: Eine 40-jährige Frau wird erstochen. Verdächtig ist ihr Ex-Mann. Er soll unter Beobachtung des Verfassungsschutzes gestanden haben.
•2018:
•26. Dezember, Innsbruck: Ein 37-Jähriger gesteht, seine Frau getötet zu haben. Er soll wiederholt auf ihren Kopf geschlagen haben. Sein angegebenes Motiv: Eifersucht.
•23. Dezember, Wien: Ein 52-jähriger Verdächtiger ertränkt seine Lebensgefährtin kurz vor Weihnachten in der Badewanne, wohl aus Eifersucht. Er versucht es wie Suizid aussehen zu lassen. Die Ermittler glauben ihm nicht, er gesteht noch am Tatort.
•13. Dezember: Ein 54-Jähriger gesteht, seine drei engsten Verwandten erschossen zu haben. Darunter ist auch seine 92-jährige Mutter.
•9. Dezember, Steyr: Eine 16-Jährige stirbt durch einen Stich in die Lunge. Der Tatverdächtige, ihr 17-jähriger Ex-Freund, ist zwei Tage lang abgängig und stellt sich schließlich selbst der Polizei. Der Mord wird rassistisch instrumentalisiert. Rechtsextreme halten „Mahnwachen“ vor der Geflüchteten-Unterkunft des mutmaßlichen Täters ab.
•31. Oktober, Schörfling am Attersee: Ein 84-Jähriger tötet seine schwer kranke 75-jährige Lebenspartnerin mit zwei Schüssen. Anschließend begeht er Suizid.
•20. Oktober, Zell am See: Ein 17-Jähriger baut eine Schreckschusspistole zu einer scharfen Waffe um und erschießt eine 20-Jährige. Er soll dabei Unterstützung von einem 18-Jährigen bekommen haben. Der Haupttäter ist geständig.
•7. Oktober, Villach: Ein 33-Jähriger soll seine Frau niedergestochen haben. Bereits im September hatte er seine Frau und ihre Kinder mit einem Messer bedroht.
•8. September, Wien: Mit mehreren Messerstichen tötet ein 40-Jähriger seine zehn Jahre ältere Freundin. Er ist sofort geständig.
•25. Juni, Bregenz: Eine 27-jährige Frau stürzt aus dem Fenster ihrer Wohnung. Zuvor soll sie sich mit ihrem Ehemann in der gemeinsamen Wohnung gestritten haben. Gegen den Ehemann wird wegen Mordverdacht ermittelt.
•29. Mai, Wien: Eine 35-jährige Frau wird auf offener Straße erschossen. Ihr 38-jähriger Ex-Freund soll mehrmals mit einer Pistole auf sie gefeuert haben, bevor er sich selbst tötet. Er drohte ihr bereits Wochen zuvor, sie umzubringen. Die Frau hatte sich von ihm getrennt. Als Motiv gelten: Trennung und Eifersucht.
•24. Mai, Wien: Ein 61-jähriger Mann tötet seine Frau mit 17 Messerstichen. Er gibt Eifersucht als Motiv an.
•20. Mai, Wien: Ein 67-jähriger Mann ersticht seine 61-jährige Ehefrau auf offener Straße mit acht Messerstichen. Vor Gericht sagt er als Grund aus, sie habe „ein schmutziges Wort“ gesagt. Der Mann wurde bereits zwei Mal wegen Mord an Frauen verurteilt und hatte im Gefängnis gesessen.
•10. Mai, St. Peter-Freienstein: Ein Lebensgefährte findet die blutüberströmte Leiche seiner 50-jährigen Frau in ihrem Haus. Der Sohn des Opfer gesteht die Tat.
•6. Mai, Wien: Ein 92-Jähriger erschießt seine Ehefrau. Anschließend tötet er sich selbst.
•16. April, Klagenfurt: Ein 73-jähriger Kärntner erwürgt seine 71-jährige Schwester. Danach erhängt er sich in seiner Wohnung. Erbstreitigkeiten gelten als mögliches Motiv.
•13. April, Neusiedler See: Der Torso einer slowakischen Sexarbeiterin wird im Neusiedler See gefunden. Ein 63-jähriger Wiener gilt als tatverdächtig: Er soll die Frau erwürgt haben, ihre Leiche zerstückelt, per Elektroboot auf den See transportiert und im Schilfgebiet versenkt haben.
•10. April, Wien: Eine 65-jährige Frau wird in ihrer Wohnung mit Tritten und Schlägen gegen den Kopf getötet. Ihr 25-jähriger Sohn ist geständig: Er sagt aus, er sei dem Leistungsdruck seiner Mutter nicht mehr gewachsen gewesen.
•29. März, Schrattenthal: Ein Mann ersticht seine 48-jährige Ehefrau. Sie hatte zwei Kinder. Ihr Mann ist geständig. Die Frau hatte sich scheiden lassen wollen.
•26. März, Schwechat: Eine 33-jährige Mutter von zwei Kindern wird mit fünf Messerstichen in Brust und Rücken getötet. Ihr Ex-Mann und Vater der gemeinsamen Kinder gesteht die Tat. Er wird zu 18 Jahren Haft verurteilt.
•7. März, Mariazell: Ein 68-jähriger Mann erstickt seine pflegebedürftige Ehefrau im Schlaf. Er behauptet, es aus „Liebe“ getan zu haben. Er wird zu sieben Jahren Haft wegen Mordes verurteilt.
•5. März, Bad Schallerbach: Eine 46-jährige Frau wird mit einem Küchenmesser erstochen. Tatverdächtig ist ihr 44-jähriger Ehemann. Die Scheidung der beiden stand bevor.
•26. Februar, Mantscha: Ein 22-Jähriger erstickt seine 78-jährige Großmutter mit einem Kopfpolster.
•24. Februar, St. Stefan im Rosental: Ein 51-jähriger Steirer tötet seine 56-jährige Schwester und seinen 52-jährigen Bruder mit einem Küchenbeil. Seine Mutter erliegt zwei Wochen später ihren Verletzungen. Das Motiv ist ungeklärt. Er begeht danach Suizid.
•3. Januar, Wien: Eine 45-jährige Frau wird erstochen in ihrer Wohnung aufgefunden. Ihre Tochter wird tödlich verletzt ins Krankenhaus eingeliefert und stirbt wenig später an Sauerstoffmangel. Sie muss erwürgt oder stranguliert worden sein. Der Vater gilt als tatverdächtig. Er stirbt beim Sturz aus dem Fenster.

# history | herstory

Frauengeschichte ist ein Teilbereich der Geschichtswissenschaften und der Geschlechterforschung und hat die Erforschung des Wirkens der Frauen in der Geschichte zum Ziel. Analog zum englischen Wort History wird sie auch Herstory genannt.
Die im dritten Reich aus Österreich nach Amerika geflohene österreich/jüdische Historikerin Gerda Lerner erhielt aus der amerikanischen Geschichte (Sklaven, Rassismus, Grimké-Sisters) ihre Impulse, Frauenforschung zu betreiben. Für den Beginn der amerikanischen Frauenbewegung nannte sie die Zeit um etwa 1850. Sie gründete 1972 in Amerika am Sarah Lawrence College das erste Institut, an dem Frauengeschichte für Graduierte studiert werden konnte. 1990 richtete sie ein Studienprogramm am Wisconsin International University College ein, wo über Frauengeschichte promoviert werden kann. Über Mary Beard hielt sie Seminare und veröffentlichte ein Buch mit Dokumenten über sie.
Frauengeschichtsforschung befasst sich mit den Leistungen einzelner Frauen, mit der Stellung der Frauen in verschiedenen historischen Gesellschaften oder Lebensbereichen sowie mit dem Verhältnis der Geschlechter zueinander.
Themen sind beispielsweise:
•Erforschung des weiblichen Anteils an bestimmten akademischen Disziplinen (Wissenschaft allgemein oder speziell etwa in Informatik, Philosophie)
•Erforschung des weiblichen Anteils an speziellen kulturellen oder gesellschaftlichen Bereichen (Musik, Kunst, Militär (speziell in Guerillabewegungen) oder Politik)
•Frauen in der Frühgeschichte und Antike, etwa bezüglich vermuteter frühgeschichtlicher Matriarchate, Frauen im Alten Rom, Stellung der Frau im Alten Ägypten
•Frauen im Mittelalter, etwa Kurtisanenwesen, Frauenmystik
•Frauen in der frühen Neuzeit und Renaissance, etwa Hexenverfolgung, Querelle des femmes, Frauenliteratur
•Frauen in der jüngeren Geschichte und Gegenwart, etwa Frauen im Nationalsozialismus oder Rechtsextremismus, Frauen in der Résistance, Frauen in der Automobilgeschichte
•die Geschlechtergeschichte und historische Geschlechterrollen
•die Geschichte der Frauenbewegung, der Frauenrechte und des Feminismus

# meetoo

Nach dem Ausbruch der #MeToo-Debatte ist die Zahl der Beschwerden über sexuelle Belästigung in Österreich deutlich angestiegen. Auch mehrere prominente Fälle aus den Bereichen Politik, Kultur und Sport wurden seitdem öffentlich gemacht und hielten die Diskussionen über Sexismus und Machtmissbrauch am Laufen.
„Im ersten Halbjahr 2017 wurden der Gleichbehandlungsanwaltschaft 104 Fälle sexueller Belästigung in der Arbeitswelt gemeldet. Im ersten Halbjahr 2018 waren es 172, wobei die Daten für 2018 noch nicht endgültig sind“.
Häufiger komme es mittlerweile vor, dass mehrere Personen aus einem Unternehmen gemeinsam eine Beschwerde vorbringen.

Im Parlament nahm im September eine Anlaufstelle für Frauen und Männer bei sexueller Belästigung und Machtmissbrauch ihre Arbeit auf, die Betroffenen „mit Rat und Hilfe zur Seite stehen“ und gegebenenfalls an andere Stellen wie etwa die Gleichbehandlungsanwaltschaft verweisen soll. Die Clearingstelle will auch Bewusstsein schaffen und Aufklärung zu den Themen betreiben, hieß es vonseiten des Parlaments. Ihre bis September provisorische Leiterin wurde gleichzeitig durch zwei andere Psychotherapeuten ersetzt. Diese war zuvor kritisiert worden, weil sie bei einer TV-Diskussion gemeint hatte, Frauen sollten sich bei sexueller Belästigung „elegant“ wehren.
Quelle: www.tt.com/panorama/gesellschaft/14876010/ein-jahr-metoo-was-sich-in-oesterreich-bisher-getan-hat

Die größte Chance von #MeToo liegt vermutlich darin, das gesellschaftliche Klima dahingehend zu verändern, dass die Sorge vor Konsequenzen sexueller Übergriffe nicht mehr bei den Opfern liegt. Ein solcher Wandel ist im Zeitraum eines Jahres kaum zu bewerkstelligen. Zwar werden unter dem Hashtag #MeToo noch immer viele wichtige und ermutigende Wortmeldungen über sexuelle Übergriffe und Gewalt getwittert – er ist inzwischen aber auch zu einem Sammelbecken für frauenverachtende Tweets geworden.
Quelle: www.wien.gv.at/menschen/frauen/stichwort/kunst-kultur/frauen-wissen/pdf/frauen-wissen-wien7.pdf

# haushalt und betreuungspflichten

 „Das bisschen Haushalt macht sich von allein, sagt mein Mann.“

Diese Songtextzeile aus den 70ern spiegelt auch 2018 noch wider, wie es um die Verteilung von unbezahlter Arbeit in Österreich steht.
Quelle: wienerin.at/hausarbeit-ist-leider-immer-noch-frauensache

Der Anteil der Männer, die täglich kochen oder Hausarbeit verrichten liegt europaweit bei 34 Prozent, während es bei den Frauen 79 Prozent sind. In Österreich liegen die Männer bei 28, die Frauen bei 83 Prozent, wie die Grafik von Statista zeigt.

 

# anzahl der kinder

Je nach Nation ist die Zahl der Kinder pro Frau in der Europäischen Union sehr unterschiedlich. Im Durchschnitt hatte eine Frau im Alter zwischen 20 und 49 Jahren im Jahr 2004 1,50 Kinder. Der Erhalt der Bevölkerung ist nach Meinung von Wissenschaftlern in den Industrieländern bei 2,1 Kindern pro Frau gesichert.
In Österreich betrug der Durchschnitt: 1,42
Quelle: rp-online.de/politik/deutschland/kinder-pro-frau-in-europa-durchschnittliche-geburtenrate_iid-23674671

Links: www.kinderrechte.gv.at/factbook/anzahl-der-kinder-in-oesterreich/

# frauen* in der wirtschaft (in %)

Je höher der Job, umso niedriger der Frauenanteil

Frauenquote für den Aufsichtsrat:
Der Frauenanteil in den österreichischen Geschäftsführungen hat sich seit 2006 um nur 2,2 Prozentpunkte erhöht. Nur 5,9 Prozent der Vorstands- und Geschäftsführerposten sind mit Frauen besetzt.
In 164 der Top 200 umsatzstärksten Unternehmen Österreichs gibt es keine einzige Frau in der Geschäftsführung. Der weibliche Anteil in den Aufsichtsräten dieser Firmen hat sich seit 2006 zwar um 8,5 Prozentpunkte auf 16,2 Prozent erhöht, aber: Wächst der Anteil in diesem Tempo weiter, braucht es aber noch knapp 30 Jahre, bis eine 40-prozentige Quote erreicht ist.
Quelle: awblog.at/frauenquote-auf-oesterreichisch/

Grafik Quelle: AK Frauen.Management.Report.2015

Am 28. Juni 2017 beschloss der Österreichische Nationalrat das Gleichstellungsgesetz von Männern und Frauen im Aufsichtsrat (GFMA-Gesetz). Ab 1. Jänner 2018 müssen mindestens 30 Prozent der Plätze in Aufsichtsräten mit Frauen besetzt werden. Das gilt für private Unternehmen ab 1.000 MitarbeiterInnen und börsennotierte Unternehmen. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung ist die Wahl nichtig und es droht der „leere Stuhl“, also ein unbesetzter Platz im Aufsichtsrat. In Österreich wird davon ausgegangen, dass das neue Gesetz etwa 200 Unternehmen betrifft.

Quelle: kontrast.at/frauenquote/

Frauenquote in den Aufsichtsräten

Quelle: diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5219012/Viel-Heuchelei-bei-der-Frauenquote

# gender pay gap : entwicklung über die letzten 100 jahre

„Gender Pay Gap: Österreich im EU-Vergleich weiter im Schlussfeld.“
„Frauen verdienen in ihrem Leben 435.000 Euro weniger.“
„Einkommensschere in Österreich schließt sich erst 2058.“
„Arbeitslose Frauen sind in Österreich zu 90 Prozent nicht armutsfest abgesichert.“

Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte hat sich nicht nur die Zahl der studierenden, sondern auch der erwerbstätigen Frauen erhöht. Bemerkenswert dabei ist allerdings, dass im Jahr 1910 in ganz Österreich-Ungarn bereits 41 Prozent der Frauen im Arbeitsleben standen – im Jahr 2015 waren es 48 Prozent.

Quelle: orf.at/stories/3104134/

Bis zur Familienrechtsreform 1976 konnten verheiratete Frauen in Österreich nur mit Zustimmung ihres Ehemannes einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Quelle: www.ofra.at/ht4_arbeit.htm

Noch immer verdienen Frauen für die gleiche Arbeit weniger als ihre männlichen Kollegen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ein zentraler Faktor für die Lohnschere zwischen Männern und Frauen ist, dass Frauen überwiegend in Teilzeit arbeiten. Selbst wenn man solche „erklärbaren“ Ursachen herausrechnet, bleibt dennoch im Schnitt ein „unerklärbarer“ Unterschied von Euro 187 brutto jedes Monat.
Quelle: awblog.at/einkommenstransparenz-in-oesterreich/

Ist es generell von Vor- oder von Nachteil, wenn Frauen teilzeitberufstätig sind? Nützt oder schadet es? Die Expertinnen Sonja Dörfler und Ingrid Moritz subsumieren unter den negativen Folgen:
•Geringeres Einkommen: Wenn man 20 Stunden arbeitet, verdient man in der Regel weniger, als wenn man für 40 Stunden pro Woche angestellt ist.
•Schlechtere Aufstiegschancen: Wer Teilzeit arbeitet, hat weniger Chancen, die Karriereleiter hinaufzuklettern.
•Weniger Weiterbildung: Teilzeitkräfte können sich seltener fortbilden als Vollzeit-Mitarbeiter.
•Weniger Arbeitslosengeld: Wenn man den Job verliert, bekommt man aufgrund des geringeren Einkommens bei einer Teilzeitarbeit auch weniger Arbeitslosengeld, weil dieses am bisherigen Einkommen bemessen wird.
•Niedrigere Pension: Wenn man längere Zeit ein geringeres Einkommen hat, wirkt sich das negativ auf die Pensionshöhe aus.
•Mehr unbezahlte Arbeit: Teilzeitkräfte übernehmen in der Regel wesentlich mehr unbezahlte Tätigkeiten (Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Haushalt) als Vollzeit-Erwerbstätige.
Die Mikrozensus-Erhebung der Statistik Austria hat ebenso ergeben, dass Frauen hauptsächlich Teilzeit arbeiten, weil sie Kinder oder Angehörige betreuen.

Bekommen etwa Frauen für die gleiche Arbeit nicht das gleiche Entgelt, liegt nicht bloß ein Fall einer Verletzung des österreichischen Gleichbehandlungsgesetzes vor. Es geht um viel mehr, denn es liegt auch eine Menschenrechtsverletzung vor.
So statuiert Artikel 23 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), dass jeder (und jede) das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit hat.
Quelle: awblog.at/diskriminierungen-als-menschenrechtsverletzungen/

Gleichstellung 2075 erreicht?
Zwei Jahre nach der ersten Präsentation hat sich die Gleichstellung gerade einmal um einen Prozentpunkt verbessert und erreicht für Österreich 71 Prozent. Bei 100 Prozent wäre eine tatsächliche Gleichstellung erreicht.
Quelle: awblog.at/der-gleichstellungsindex-zum-arbeitsmarkt-2017/

Links:
geschlechtsspezifische_lohn-_und_gehaltsunterschiede._eine_multivariate_an.pdf

# recht auf schwangerschaft | abbruch

Könnten Männer schwanger werden, wär Abtreibung längst ein Grundrecht.

Quelle: Transparent von GegendemonstrantInnen einer Anti-Abtreibungsdemonstration 2012 in der Schweiz. (Foto: Flickr/ponte1112 CC BY-NC-SA 2.0)

Historisch: 
Sozialdemokratische Politikerinnen forderten in den 1920er Jahren erfolglos die kostenlose Bereitstellung von Verhütungsmitteln und eine Liberalisierung bzw. Streichung des § 144 StBG – laut diesem Paragraphen stand Abtreibung in Österreich unter Strafe. Illegal durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche wurden mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Im Austrofaschismus wurden die Strafen zusätzlich verschärft. Selektion stand im Mittelpunkt der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik: Rassisch unerwünschte Schwangerschaften wurden mittels Eheverboten und Zwangssterilisationen verhindert, der Zugang zu Verhütungsmitteln erschwert. Abtreibung wurde unter Todesstrafe gestellt.
Quelle: www.ofra.at/ht3_reproduktion.htm

Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs:
Diese Bestimmung garantiert, dass Frauen darüber entscheiden können, ob sie ein Kind bekommen wollen oder nicht. Auch noch innerhalb eines bestimmten Zeitraums einer – eventuell ungewollten – Schwangerschaft.
Die sogenannte Fristenlösung war 1974 ein Meilenstein in der Entwicklung der Frauenrechte und der Grund für eine der heftigsten Auseinandersetzungen in der Geschichte des Parlaments.
Quelle: www.parlament.gv.at/PERK/FRAU/GES/

In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch mit einer sogenannten „Fristenlösung“ geregelt. Dies bedeutet, der Abbruch einer Schwangerschaft ist straffrei, wenn er bis zum dritten Schwangerschaftsmonat von einem Arzt nach vorheriger Beratung durchgeführt wird.
Die Beratung ist in Österreich jedoch im Unterschied zu anderen Ländern im Gesetzestext nicht näher definiert, d. h. sie stellt keine Zwangsmaßnahme im Rahmen des Schwangerschaftsabbruches dar. Auch gibt es keine anderen Restriktionen, wie eine vorgeschriebene Wartezeit zwischen der ersten Beratung und dem Abbruch (drei Tage in Deutschland oder sieben Tage in Frankreich). Durch diese restriktivfreien Rahmenbedingungen ist es möglich, die Beratung und Begleitung ausschließlich nach den individuell sehr verschiedenen Bedürfnissen der betroffenen Frauen auszurichten.

Andererseits fehlen in Österreich Durchführungsbestimmungen für einen Schwangerschaftsabbruch, sowie eine Regelung für eine Kostenübernahme. Das hat zur Folge, daß es außerhalb von Wien nur wenige Ärzte oder Krankenhäuser gibt, die auch öffentlich die Durchführung von Abbrüchen anbieten. Dies bedeutet, daß Frauen außerhalb der Großstadt weiterhin auf die „Gunst“ der Ärzte angewiesen sind. Ferner werden die Kosten für einen Abbruch nicht von der Krankenkasse übernommen. (Ebensowenig, wie die Kosten für Verhütungsmittel.) Die Abbrüche werden meist in Ordinationen von niedergelassenen Fachärzten oder Praktischen Ärzten durchgeführt. Die Preise variieren stark. Sie bewegen sich meist zwischen 350,- und 800,-Euro, je nach Institution und Arzt, gelegentlich wird aber auch das Doppelte verlangt.
Quelle: abtreibung.at/fur-allgemein-interessierte/infos-und-erfahrungen/die-situation-in-osterreich/

Link: www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/97

# frauen* in der kunst (in %)

In der österreichischen Kunst- und Kulturszene können Frauen noch immer nicht den Platz einnehmen, der ihnen gebührt. Die Arbeit von Künstlerinnen und Kulturarbeiterinnen findet weder die entsprechende Beachtung noch die adäquate monetäre Abgeltung. Nach wie vor finden sich zu wenige Frauen in Führungspositionen kultureller Einrichtungen.

Quelle: www.frauenkultur.at

Historischer Rückblick:
Die Möglichkeiten für Frauen, einen künstlerischen Beruf zu ergreifen, sind in Europa einerseits eng verknüpft mit dem allgemeinen Selbstverständnis des Künstlertums, das seit der Renaissance einer starken Veränderung unterworfen war, andererseits mit den Zugangsmöglichkeiten zu einer künstlerischen Ausbildung. Die Kriterien, um eine künstlerische Laufbahn einschlagen zu können, waren in einzelnen Epochen unterschiedlich und gegenüber den Möglichkeiten von Männern asymmetrisch.
Bis in das 19. Jahrhundert konnte eine künstlerische Berufsausbildung für Frauen in Europa nur in einem kirchlichen, höfischen oder zünftischen Kontext – etwa eines Klosters, in Adelskreisen oder der väterlichen Werkstatt – durchlaufen werden. Dann meist im Luxusgüterbereich des Kunsthandwerks tätig, wurden viele Frauen zu Spezialistinnen der Glasschnitzerei, Elfenbeinschnitzerei, Stickerei sowie der Buchillustration und Stilllebenmalerei.
Frauen waren von akademischer Ausbildung, so auch der künstlerischen, allgemein ausgeschlossen. „Bis Ende des 19. Jahrhunderts war es Frauen meist nicht erlaubt, vor dem unbekleideten (männlichen oder weiblichen) Aktmodell zu zeichnen – eine schwerwiegende Beschränkung, wenn man bedenkt, dass das Aktstudium in diesen Perioden eine wesentliche Voraussetzung für die ‚Mythologische Malerei‘, aber auch die Genre- und Historien-, ja sogar die Landschaftsmalerei gewesen ist.“
Durch diese Beschränkung ergaben sich für Frauen eigene Themen. Wenn heute die Nase gerümpft werde, dass Frauen Blumen oder den eigenen Garten auf die Leinwand bringen, so sei dies einfach nur eine Konsequenz aus Umfeld und Bedingungen, unter denen sie gemalt hätten, so Marion Beckers, die Leiterin des Verborgenen Museums.
„Je mehr Ehre damit verbunden ist, desto weniger Preisträgerinnen/Projektleiterinnen gibt es. Je höher die Summe eines Preises/eines Verdienstes, desto niedriger der Frauenanteil“. Damit beschreibt Elisabeth Vera Rathenböck1 sehr treffend, die Situation für Frauen in der Kunst und Kultur. Dazu gehört, daß Frauen nachwievor diejenigen sind, die die arbeitsintensive (meist ehrenamtliche) Hintergrundarbeit in den Kulturinitiativen erledigen und vor allem im vermittelnden Bereich arbeiten.
Zentrale Forderungen:
▪Offensive Förderung von feministischen Projekten und Strukturen sowie Vernetzungsaktivitäten kunst- und kulturschaffender Frauen durch die öffentliche Hand.
▪Gleichberechtigte Vergabe von Fördermitteln an Frauen und Männer: Die Vergabe von öffentlichen Förderungen an KünstlerInnen und Organisationen ist an Gender-Kriterien zu binden. Die Förderrichtlinien sind in Zusammenarbeit mit Frauennetzwerken und Interessenvertretungen zu erstellen.
▪Weiters schließen wir uns dem ausführlichen Forderungskatalog der österreichweiten „Vernetzung Frauen in Kunst und Kultur“ (2006) sowie jenem des Frauenvolksbegehrens (1997) an.

Quelle:  kulturrat.at/agenda/imag/materialien/42monate/feministischekulturpolitik

Einige Beispiele aus der Kunstszene:

26% der Regietätigkeit wurde von Frauen ausgeführt, sie erhielten dafür aber nur 20% der Honorare für diesen Bereich.
Verhältnis der Musiker und Musikerinnen in Österreich:

# frauen* in lehre und forschung (in %)

Frauen in Lehre und Forschung:

Die Analyse der Gleichstellungsindikatoren der österreichischen Wissenschafts- und Forschungslandschaft im internationalen Vergleich zeigt, dass sich die Situation in Österreich vor allem in Bezug auf Hochschulleitungen und Professuren in den letzten Jahren überdurchschnittlich positiv entwickelt hat. Trotz dieser erfreulichen Tendenzen gibt es in einigen Bereichen noch Aufholbedarf, da Frauen in Österreich in Wissenschaft und Forschung weiterhin deutlich unterrepräsentiert sind. So lag Österreich 2015 mit einem Frauenanteil von knapp 30 % bei Wissenschafter/innen und Forscher/innen im EU-Vergleich im letzten Drittel (EU-Durchschnitt 34 %).
Nichtsdestotrotz sind 53 % der Studierenden weiblich, während der Frauenanteil bei Professor/innen bei lediglich 23 % im Jahr 2015 lag. Überaus erfreulich stellt sich die Situation beim Frauenanteil bei universitären Leitungen dar. Im Jahr 2016 hatten acht der 22 Universitäten eine Rektorin. Insgesamt betrug der Frauenanteil unter Rektoratsmitgliedern 48 %. Universitätsräte und Senate wiesen ebenfalls ein fast ausgeglichenes Geschlechterverhältnis auf (49 % Frauenanteil in Universitätsräten und 46 % Frauenanteil in Senaten).
Quelle: www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181123_OTS0054/bmbwf-publikation-zu-gleichstellung-in-wissenschaft-und-forschung-veroeffentlicht

Links:
www.bmbwf.gv.at/fileadmin/user_upload/gender/2018/Kurz_BMBWF_GSD_BFREI_FINAL.pdf