Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz tritt in Kraft. Es enthält nicht nur das Gebot der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, sondern auch ein Frauenförderungsgebot. Beispielsweise sind Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt aufzunehmen, sofern sie „nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber“.