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Archiv des Autors: ansajusa
# unerfüllte versprechen
„20 Jahre ist es her, dass sich fast 650.000 Menschen mit einer
Unterschrift für die Gleichstellung von Frauen* in Österreich stark machten: passiert ist seither wenig bis nichts.“
Schifteh Hashemi, Sprecherin des Frauenvolksbegehrens 2.0.
Das Frauenvolksbegehren 2.0 im Detail
- Die Verankerung und Finanzierung von zeitgemäßer Bildung zu den Themen Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft in Schulen und Bildungseinrichtungen
- Staatlich finanzierte, rechtlich abgesicherte, anonyme und kostenfreie Beratungsstellen in ausreichender Zahl zu Sexualität, Geschlechtsidentität, Verhütung und Schwangerschaftsabbruch
- Gratis in Beratungsstellen zur Verfügung gestellte Verhütungsmittel
- Die volle Kostenübernahme von Schwangerschaftstests, Verhütungsmitteln, die eine ärztliche Untersuchung und Beratung voraussetzen sowie von Schwangerschaftsabbrüchen durch Krankenkassen
- Angebot und Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in allen öffentlichen Krankenanstalten
- Den bundesweiten Ausbau von staatlich finanzierten und rechtlich abgesicherten, leicht zugänglichen, kostenfreien Einrichtungen für alle gewaltbetroffenen Frauen* und ihre Kinder
- Den Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren
- Verstärkte Sensibilisierungsprogramme in Schulen, der Justiz und der Polizei sowie Präventionsprogramme und Antigewalttrainings für Gefährdende
- Die gesetzliche Verankerung von Frauen und geschlechtsspezifischen Fluchtgründen nach UNHCR-Richtlinien sowie eine geschlechtersensible Auslegung und Anwendung von Migrationsrecht, wie es etwa die UN-Frauenrechtskonvention und Istanbul-Konvention vorsehen
- Verpflichtende Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Polizei, Dolmetscher*innen sowie behördliche und gerichtliche Entscheidungsträger*innen
- Das Recht auf schnelle und sichere Familienzusammenführung
- Einen eigenständigen und vom/von der Ehepartner*in unabhängigen Aufenthaltsstatus
- Die geschlechtergetrennte Unterbringung, spezielle Schutzräume sowie Zugang staatlich finanzierter, geschlechtsspezifischer, medizinischer und psychologischer Therapie und Beratung
- Volle Lohntransparenz durch eine detaillierte Aufgliederung aller betrieblicher Einkommensberichte in sämtliche Gehaltsbestandteile
- Die verpflichtende Erstellung konkreter Maßnahmenpläne zum Abbau von Einkommensdifferenzen bei gleichwertiger Arbeit durch diejenigen Unternehmen, deren Einkommensberichte geschlechterdiskriminierende Unterschiede aufweisen
- Sozial- und wirtschaftliche Maßnahmen, die die eklatanten Lohnunterschiede zwischen verschiedenen Arbeitsmarktsegmenten, Branchen und betrieblichen Hierarchien eindämmen und in diesen zu einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis führen
- Pilotprojekte mit Vorbildwirkung im öffentlichen Dienst im Bereich der objektiven Bewertung von Arbeit
- Die Koppelung von öffentlicher Auftragsvergabe und Förderungen an Aktivitäten zur Gleichstellung im Betrieb
- Eine schrittweise Arbeitszeitenverkürzung auf 30 Stunden pro Woche bei Lohn- und Personalausgleich
- Die staatliche Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, um eventuelle Wettbewerbsnachteile auszugleichen
- Den Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Betreuung für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr unabhängig vom Alter des Kindes, Wohnort und Erwerbsstatus der Eltern
- Die Vereinbarkeit der Betreuungseinrichtung mit einer Vollzeitberufstätigkeit der Eltern, also ganztägige und ganzjährige Öffnungszeiten sowie leichte Erreichbarkeit
- Vereinheitlichte bundesweite Qualitätsstandards für eine bedarfsorientierte Betreuung und eine individuelle (Früh-)Förderung
- Die Hälfte aller Plätze für Wahllisten und in Vertretungskörpern auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene für Frauen* und Männer*
- Die Hälfte aller Plätze in politischen Interessensvertretungen und der Sozialpartnerschaft sowie in diversen öffentlichen Beiräten, Gremien, Kommissionen etc. für Frauen* und Männer*
- Die Hälfte aller Plätze in Leitungs- und Kontrollgremien von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften unabhängig von der Größe der Gremien für Frauen* und Männer*
- Wirksame Sanktionen, wenn die Quoten nicht erfüllt werden
- Verbot von Werbungen, Marketingstrategien und sonstigen Medieninhalten, die Menschen in abwertender, Stereotyper und/ oder sexistischer Darstellung Minderjähriger
- Verbot der sexualisierten Darstellung Minderjähriger
- Verbot von geschlechterdiskriminierenden und stereotypen Darstellungen in Kinder- und Jugendmedien, insbesondere in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
- Presseförderbonus für alle Medien, die sich in der Blattlinie zu einer geschlechtersensiblen, klischeefreien Berichterstattung bekennen
- Einen staatlich garantierten Anspruch auf Unterhaltsvorschuss solange Familienbeihilfe bezogen wird
- Die Anpassung des Betrags an angemessene Regelbedarfssätze
- Entkopplung der Zahlung von der Leistungsfähigkeit des*der Unterhaltspflichtigen, gleichzeitige Beibehaltung der Verpflichtung zur Rückzahlung nach Leistungsfähigkeit.
- Quelle: www.addendum.org/feminismus/volksbegehren/
Volksbegehren 1997 Forderungen:
Das Frauenvolksbegehren 1997 im Detail
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Bundes-Verfassungsgesetz zu verankern. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) verpflichtet sich damit zum aktiven, umfassenden Abbau der Benachteiligungen von Frauen.
Die tatsächliche Gleichberechtigung ist insbesondere durch folgende gesetzliche Maßnahmen herzustellen:
- Unternehmen erhalten Förderungen und öffentliche Aufträge nur, wenn sie dafür sorgen, daß Frauen auf allen hierarchischen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind.
- Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist anzustreben. Deshalb ist ein Mindesteinkommen von 15 000 S brutto, das jährlich dem Lebenskostenindex angepaßt wird, zu sichern.
- Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung sind arbeits- und sozialrechtlich der vollen Erwerbstätigkeit gleichzustellen.
- Keine Anrechnung des PartnerIneinkommens bei Notstandshilfe und Ausgleichszulage.
- Die Gleichstellung der Frauen muß auch durch staatliche Bildungsmaßnahmen gefördert werden. Die Bundesregierung hat geschlechtspezifische Statistiken zu den Themen Beruf und Bildung zu erstellen und jährlich zu veröffentlichen.
- Jeder Mensch hat das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Daher hat der Gesetzgeber für die Bereitstellung ganztägiger qualifizierter Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersstufen zu sorgen. Tagesmütter sind auszubilden und arbeits- und sozialrechtlich abzusichern.
- Zwei Jahre Karenzgeld für alle AlleinerzieherInnen.
- Gesetzlich garantierter Anspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schuleintritt ihres Kindes mit Rückkehrrecht zur Vollzeitarbeit.
- Ausdehnung der Behaltefrist am Arbeitsplatz nach der Karenzzeit auf 26 Wochen.
- Jeder Mensch hat das Recht auf eine Grundpension, die nicht unter dem Existenzminimum liegen darf. Wenn ein/e Lebenspartner/in nicht erwerbstätig ist, hat der/die andere dafür Pensionsbeiträge zu zahlen. Kindererziehung und Pflegearbeit wirken pensionserhöhend.
- Keine weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen, bevor nicht die tatsächliche Gleichberechtigung in allen Bereichen gegeben ist.
# erfolge
Bisherige Umsetzungen oder Teilerfüllungen
Für Teilzeitangestellte gibt es über ihrer vertraglich fixierten Normarbeitszeit Mehrarbeitszuschläge von 25 Prozent bis zur Regelarbeitszeit von 40 Stunden. Das ist immer noch weniger als der Überstundenzuschlag von 50 Prozent, allerdings eine Verbesserung der Regelung
Das Partnereinkommen wird nicht mehr an die Auszahlung der Notstandshilfe angerechnet
Die Karenz endet spätestens nach 24 Monaten, egal ob beide Elternteile, nur Vater oder Mutter oder eine Alleinerzieherin diese beanspruchen
2001 wurde aus dem Karenzgeld das Kinderbetreuungsgeld. Dieses wird unabhängig vom Einkommen der Eltern für jedes Kind in selber Höhe ausbezahlt.
Eltern haben nach drei Jahren in einem Betrieb einen Anspruch auf Teilzeitarbeit bis zum siebten Geburtstag des Kindes mit Rückkehrrecht in die Vollzeitanstellung. Ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern, dort gilt das Recht auf Teilzeitarbeit nur für vier Jahre
Pensionisten, die eine sehr niedrige Pension beziehen, erhalten eine Ausgleichszulage, um auf die sogenannte Mindestpension zu kommen
Bis 2033 wird das Pensionsantrittsalter von Männern und Frauen gleich sein. Das Antrittsalter von Frauen wird aber erst ab 2025 angehoben, bis dahin bleibt es beim 60. Lebensjahr.
Quelle: www.addendum.org/feminismus/volksbegehren/
# equal pay day
Im EU-Durchschnitt liegt Österreich seit Jahren am unteren Ende, nur Estland hat noch schlechtere Werte
Quelle: awblog.at/equal-pay-day-ueber-82-bruecken-musst-du-gehen/
Was haben Uruguay, die Mongolei, Honduras, Costa Rica, Albanien, Mosambik, Moldawien, Bulgarien, Burundi, Kasachstan, Bangladesch und insgesamt 56 Länder weltweit gemeinsam?
Sie sind Österreich bei der Gleichstellung von Frauen voraus!
Österreich rangiert bei den westeuropäischen Ländern auf Platz 15 von 20, weltweit liegen wir nur auf Platz 57. Im Jahr 2017 ist er bei uns sogar wieder größer geworden, basierend auf dem Einkommensunterschied, dem Frauenanteil in Fach- und technischen Berufen, und dem Anteil an weiblichen Ministerinnen.
Quelle: www.kiv.at/oesterreich-verliert-bei-gleichberechtigung/
Quelle: Netzwerk österreichischer frauen- und Mädchenberatungsstellen i.R. des PROGRESS Projekts „Faires Einkommen – Faire Pension“. Grafik: Bettina Frenzel
Die Ergebnisse zeigen, dass trotz gleicher Branche, gleichem Beruf sowie gleicher Bildung, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen und Altersgruppe unterschiedliche Löhne und Gehälter für Frauen und Männer bezahlt werden.
Quelle: Geschlechtsspezifische Lohn- und Gehaltsunterschiede. Eine multivariate Analyse (Statistische Nachrichten 7/2007)
Gender Pay Gap
Quelle: Grafik von VICE Media. Quelle: Einkommensberichts des Rechnungshofs 2013.
# alleinerzieher*innen
In Österreich ist beinahe jede 7. Familie alleinerziehend.
Zu über 90% sind es die Mütter, die die Verantwortung für die Fürsorge der Kinder, für die Erwerbsarbeit und den Haushalt überwiegend allein tragen. Obwohl Alleinerziehende eine erhöhte Erwerbsbereitschaft zeigen, gehören sie zu der am stärksten von Armut und Ausgrenzung betroffenen Bevölkerungsgruppe in Österreich.
Laut Statistik Austria gehen 67,3% der Mütter mit Kindern unter 15 Jahren einem Teilzeitjob nach, während nur 5,6% der Väter ihr berufliches Engagement zurückstecken. Auch werden Mütter verstärkt in jenen frauen-typischen Berufen tätig, die zwar mit dem familiären Alltag besser vereinbar sind, aber schlechter entlohnt werden. Eine Trennung wird in vielen Fällen für Mütter zur Armutsfalle.
Quelle: wienerin.at/der-aufstand-der-alleinerziehenden
# papamonat
Papamonat >< Frauenjahrzehnte
Väterkarenz und Väterfrühkarenz („Papamonat“)
In Österreich gibt es drei „Modelle“:
# sexarbeiter*innen
Nach Schätzungen der Vereinten Nationen werden in Europa jedes Jahr ca. 500.000 Frauen und Mädchen zu Prostitution gezwungen. Der Umsatz wird auf ca. zehn Milliarden Euro jährlich geschätzt.
Quelle: othes.univie.ac.at/31745/
Prostitution ist in Österreich legal. Die genauen Regelungen sind in jedem Bundesland anders.
•Steuern bezahlen.
Quelle: de.m.wikipedia.org/wiki/Prostitution_in_ÖsterreichDerjenige, der eine verschleppte Frau in der Zwangsprostitution ausbeutet, kann pro Woche bis zu 20 000 Euro einnehmen.
Quelle: wirfrauen.de/ausgabe/ware-frau/
# zugang zu bildung
Universitäten: Frauen ziehen davon
Frauen haben sich den Zugang zu höherer Bildung erkämpfen müssen. Mittlerweile haben sie das Ziel erreicht. Vor 60 Jahren studierten an den österreichischen Universitäten 15.361 Männer und nur 3763 Frauen. Genau mit der Jahrtausendwende hat sich das Verhältnis gedreht. 2013/2014 betrug die Zahl der Frauen 145.031 – und die der Männer nur 128.249.
Quelle: johanneshuberdotcom.wordpress.com/2015/06/22/universitaten-frauen-ziehen-davon/
Charakteristika weiblicher Karriereverläufe
Berufsbiographische Unterschiede zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern werden seit den 1960er Jahren beschrieben. Festgestellt wird, dass überproportional mehr Frauen als Männer aus den wissenschaftlichen Laufbahnen ausscheiden (Leaky Pipeline-Problem). Auffällig sind zudem längere Qualifikationsphasen der Wissenschaftlerinnen, ihr höheres Alter bei Promotion und Habilitation und ein längerer Zeitraum zwischen Habilitation und Erstberufung als Professorin. Wissenschaftlerinnen befinden sich vor allem in niedrigeren wissenschaftlichen Positionen. Ihr Anteil an den Professuren sinkt auch mit einer höheren Dotierung; zudem gibt es Indizien für Unterschiede bei der Ausstattung einer Professur.
Die Gründe für den Verlust von Aufstiegsmöglichkeiten qualifizierter Wissenschaftlerinnen von einer Qualifikationsstufe zur nächsten sind vielfältig und größtenteils strukturell bedingt. So seien Frauen wegen rollenspezifischer Erwartungen weniger mobil und übernähmen zuungunsten der Karriere einen Großteil der Kinderbetreuung. Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass sich bereits die Möglichkeit einer Schwangerschaft negativ auf den Karriereverlauf von Frauen auswirkt.
Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Frauen_in_der_Wissenschaft
# frauen*körper als ware
Im Büro, in der Schule, zu Hause oder auf der Party, stets gilt nur eins: richtig gekleidet, richtig geschminkt zu sein, die richtige Frisur zum richtigen Kleid zu tragen.
Quelle: www.zeit.de/1968/08/die-frau-als-ware
Und für die Erwachsenenbildung stehen Illustrierte, Frauenzeitschriften, Werbung und Kino auf unterschiedlichem Niveau zur Verfügung. Sie machen beizeiten klar, daß, sind Frauen nicht glücklich, an ihnen irgend etwas nicht stimmt, mit ihnen irgend etwas nicht so ganz in Ordnung ist.
Quelle: www.europewatchdog.info/voelkerrechtsvertraege/konventionen_und_monitoring/menschenhandel/
Wir müssen aufhören, Frauen über egal welche Art von Schönheit zu definieren
“du musst nicht hübsch sein, wenn du es nicht willst. / es ist nicht dein job.”
Quelle: ze.tt/wir-muessen-damit-aufhoeren-frauen-zu-sagen-dass-sie-auch-so-huebsch-sind/
Viel zu oberflächlich ist das Schönheitsideal von Frau und Mann heutzutage. Viel zu selten wird die natürliche Schönheit gezeigt, Make-up und sogar jede Schönheits OP besitzen einen viel zu hohen Stellenwert und auch wird dieses Schönheitsideal durch Medien verstärkt. Die Kollektion nennt sich „Fresh Meat“ (zu deutsch: Frisches Fleisch) und ist bizarr und super zugleich. Auf jeden Fall zieht sie alle Blicke und die Aufmerksamkeit auf sich und erreicht somit genau das, was sie soll. Sie zeigt, dass Schönheit heute nicht mehr als die richtige „Verpackung“ und Marke ist.
Quelle: deavita.com/lifestyle/schoenheitsideal-frau-mann-foto-kollektion.html
# vergewaltigung | strukturelle macht
Laut dem Österreichischen Institut für Familienforschung wurden drei Viertel aller Frauen in Österreich schon mindestens ein Mal sexuell belästigt. Jede Dritte hat sexuelle Gewalt oder sogar eine Vergewaltigung erlebt. Nur ein Bruchteil dessen wird überhaupt zur Anzeige gebracht.
Drei Viertel aller Frauen haben sexuelle Belästigung erlebt (74,2%) nahezu ein Drittel aller Frauen hat sexuelle Gewalt erfahren (29,5%)
sexuelle Belästigung:
➢ 83,1% der betroffenen Frauen erfuhren diese ausschließlich von Männern, weitere 12,8% überwiegend von Männern.
Vergewaltigung § 201 StGB:
➢ jede 4. Frau (eine) Vergewaltigung/en erlebt (= 7% aller befr. Frauen),
➢ jede 3. Frau (eine) versuchte Vergewaltigung/en (= 8,9% aller befr. Frauen),
➢ jede 2. Frau wurde zu sexuellen Handlungen genötigt (= 13,5% aller befr. Frauen)
Vergew. § 201 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | ||
Anzeigen | 875 | 977 | 883 | 920 | 839 | 826 | 899 | 817 | ||
Verurteilungen | 116 | 96 | 102 | 140 | 126 | 117 | 109 | 107 | ||
Verurt.-quote | 13,2% | 9,8% | 11,6% | 15,2% | 15% | 14,2% | 12,1% | 13,1% |
Vergewaltigung: Dunkelziffer 1:11
8,8% der Frauen, die eine Vergewaltigung4 erlebten, erstatteten Anzeige
Quelle: frauenberatung.at/images/Aktuelle_Version_ZAHLENundFAKTEN-SexuelleGewalt_INFO_Stand9-2018.pdf
bzw. www.aoef.at/index.php/zahlen-und-daten