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# unerfüllte versprechen

„20 Jahre ist es her, dass sich fast 650.000 Menschen mit einer
Unterschrift für die Gleichstellung von Frauen* in Österreich stark machten: passiert ist seither wenig bis nichts.“

Schifteh Hashemi, Sprecherin des Frauenvolksbegehrens 2.0.

 

Das Frauenvolksbegehren 2.0 im Detail

  1. Die Verankerung und Finanzierung von zeitgemäßer Bildung zu den Themen Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft in Schulen und Bildungseinrichtungen
  2. Staatlich finanzierte, rechtlich abgesicherte, anonyme und kostenfreie Beratungsstellen in ausreichender Zahl zu Sexualität, Geschlechtsidentität, Verhütung und Schwangerschaftsabbruch
  3. Gratis in Beratungsstellen zur Verfügung gestellte Verhütungsmittel
  4. Die volle Kostenübernahme von Schwangerschaftstests, Verhütungsmitteln, die eine ärztliche Untersuchung und Beratung voraussetzen sowie von Schwangerschaftsabbrüchen durch Krankenkassen
  5. Angebot und Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in allen öffentlichen Krankenanstalten
  6. Den bundesweiten Ausbau von staatlich finanzierten und rechtlich abgesicherten, leicht zugänglichen, kostenfreien Einrichtungen für alle gewaltbetroffenen Frauen* und ihre Kinder
  7. Den Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren
  8. Verstärkte Sensibilisierungsprogramme in Schulen, der Justiz und der Polizei sowie Präventionsprogramme und Antigewalttrainings für Gefährdende
  9. Die gesetzliche Verankerung von Frauen und geschlechtsspezifischen Fluchtgründen nach UNHCR-Richtlinien sowie eine geschlechtersensible Auslegung und Anwendung von Migrationsrecht, wie es etwa die UN-Frauenrechtskonvention und Istanbul-Konvention vorsehen
  10. Verpflichtende Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Polizei, Dolmetscher*innen sowie behördliche und gerichtliche Entscheidungsträger*innen
  11. Das Recht auf schnelle und sichere Familienzusammenführung
  12. Einen eigenständigen und vom/von der Ehepartner*in unabhängigen Aufenthaltsstatus
  13. Die geschlechtergetrennte Unterbringung, spezielle Schutzräume sowie Zugang staatlich finanzierter, geschlechtsspezifischer, medizinischer und psychologischer Therapie und Beratung
  14. Volle Lohntransparenz durch eine detaillierte Aufgliederung aller betrieblicher Einkommensberichte in sämtliche Gehaltsbestandteile
  15. Die verpflichtende Erstellung konkreter Maßnahmenpläne zum Abbau von Einkommensdifferenzen bei gleichwertiger Arbeit durch diejenigen Unternehmen, deren Einkommensberichte geschlechterdiskriminierende Unterschiede aufweisen
  16. Sozial- und wirtschaftliche Maßnahmen, die die eklatanten Lohnunterschiede zwischen verschiedenen Arbeitsmarktsegmenten, Branchen und betrieblichen Hierarchien eindämmen und in diesen zu einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis führen
  17. Pilotprojekte mit Vorbildwirkung im öffentlichen Dienst im Bereich der objektiven Bewertung von Arbeit
  18. Die Koppelung von öffentlicher Auftragsvergabe und Förderungen an Aktivitäten zur Gleichstellung im Betrieb
  19. Eine schrittweise Arbeitszeitenverkürzung auf 30 Stunden pro Woche bei Lohn- und Personalausgleich
  20. Die staatliche Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, um eventuelle Wettbewerbsnachteile auszugleichen
  21. Den Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Betreuung für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr unabhängig vom Alter des Kindes, Wohnort und Erwerbsstatus der Eltern
  22. Die Vereinbarkeit der Betreuungseinrichtung mit einer Vollzeitberufstätigkeit der Eltern, also ganztägige und ganzjährige Öffnungszeiten sowie leichte Erreichbarkeit
  23. Vereinheitlichte bundesweite Qualitätsstandards für eine bedarfsorientierte Betreuung und eine individuelle (Früh-)Förderung
  24. Die Hälfte aller Plätze für Wahllisten und in Vertretungskörpern auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene für Frauen* und Männer*
  25. Die Hälfte aller Plätze in politischen Interessensvertretungen und der Sozialpartnerschaft sowie in diversen öffentlichen Beiräten, Gremien, Kommissionen etc. für Frauen* und Männer*
  26. Die Hälfte aller Plätze in Leitungs- und Kontrollgremien von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften unabhängig von der Größe der Gremien für Frauen* und Männer*
  27. Wirksame Sanktionen, wenn die Quoten nicht erfüllt werden
  28. Verbot von Werbungen, Marketingstrategien und sonstigen Medieninhalten, die Menschen in abwertender, Stereotyper und/ oder sexistischer Darstellung Minderjähriger
  29. Verbot der sexualisierten Darstellung Minderjähriger
  30. Verbot von geschlechterdiskriminierenden und stereotypen Darstellungen in Kinder- und Jugendmedien, insbesondere in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
  31. Presseförderbonus für alle Medien, die sich in der Blattlinie zu einer geschlechtersensiblen, klischeefreien Berichterstattung bekennen
  32. Einen staatlich garantierten Anspruch auf Unterhaltsvorschuss solange Familienbeihilfe bezogen wird
  33. Die Anpassung des Betrags an angemessene Regelbedarfssätze
  34. Entkopplung der Zahlung von der Leistungsfähigkeit des*der Unterhaltspflichtigen, gleichzeitige Beibehaltung der Verpflichtung zur Rückzahlung nach Leistungsfähigkeit.
  35. Quelle: www.addendum.org/feminismus/volksbegehren/

Volksbegehren 1997 Forderungen:
Das Frauenvolksbegehren 1997 im Detail
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Bundes-Verfassungsgesetz zu verankern. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) verpflichtet sich damit zum aktiven, umfassenden Abbau der Benachteiligungen von Frauen.
Die tatsächliche Gleichberechtigung ist insbesondere durch folgende gesetzliche Maßnahmen herzustellen:

  1. Unternehmen erhalten Förderungen und öffentliche Aufträge nur, wenn sie dafür sorgen, daß Frauen auf allen hierarchischen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind.
  2. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist anzustreben. Deshalb ist ein Mindesteinkommen von 15 000 S brutto, das jährlich dem Lebenskostenindex angepaßt wird, zu sichern.
  3. Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung sind arbeits- und sozialrechtlich der vollen Erwerbstätigkeit gleichzustellen.
  4. Keine Anrechnung des PartnerIneinkommens bei Notstandshilfe und Ausgleichszulage.
  5. Die Gleichstellung der Frauen muß auch durch staatliche Bildungsmaßnahmen gefördert werden. Die Bundesregierung hat geschlechtspezifische Statistiken zu den Themen Beruf und Bildung zu erstellen und jährlich zu veröffentlichen.
  6. Jeder Mensch hat das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Daher hat der Gesetzgeber für die Bereitstellung ganztägiger qualifizierter Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersstufen zu sorgen. Tagesmütter sind auszubilden und arbeits- und sozialrechtlich abzusichern.
  7. Zwei Jahre Karenzgeld für alle AlleinerzieherInnen.
  8. Gesetzlich garantierter Anspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schuleintritt ihres Kindes mit Rückkehrrecht zur Vollzeitarbeit.
  9. Ausdehnung der Behaltefrist am Arbeitsplatz nach der Karenzzeit auf 26 Wochen.
  10. Jeder Mensch hat das Recht auf eine Grundpension, die nicht unter dem Existenzminimum liegen darf. Wenn ein/e Lebenspartner/in nicht erwerbstätig ist, hat der/die andere dafür Pensionsbeiträge zu zahlen. Kindererziehung und Pflegearbeit wirken pensionserhöhend.
  11. Keine weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen, bevor nicht die tatsächliche Gleichberechtigung in allen Bereichen gegeben ist.

# erfolge

Bisherige Umsetzungen oder Teilerfüllungen
Für Teilzeitangestellte gibt es über ihrer vertraglich fixierten Normarbeitszeit Mehrarbeitszuschläge von 25 Prozent bis zur Regelarbeitszeit von 40 Stunden. Das ist immer noch weniger als der Überstundenzuschlag von 50 Prozent, allerdings eine Verbesserung der Regelung
Das Partnereinkommen wird nicht mehr an die Auszahlung der Notstandshilfe angerechnet
Die Karenz endet spätestens nach 24 Monaten, egal ob beide Elternteile, nur Vater oder Mutter oder eine Alleinerzieherin diese beanspruchen
2001 wurde aus dem Karenzgeld das Kinderbetreuungsgeld. Dieses wird unabhängig vom Einkommen der Eltern für jedes Kind in selber Höhe ausbezahlt.

Eltern haben nach drei Jahren in einem Betrieb einen Anspruch auf Teilzeitarbeit bis zum siebten Geburtstag des Kindes mit Rückkehrrecht in die Vollzeitanstellung. Ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern, dort gilt das Recht auf Teilzeitarbeit nur für vier Jahre
Pensionisten, die eine sehr niedrige Pension beziehen, erhalten eine Ausgleichszulage, um auf die sogenannte Mindestpension zu kommen
Bis 2033 wird das Pensionsantrittsalter von Männern und Frauen gleich sein. Das Antrittsalter von Frauen wird aber erst ab 2025 angehoben, bis dahin bleibt es beim 60. Lebensjahr.
Quelle: www.addendum.org/feminismus/volksbegehren/

# equal pay day

Im EU-Durchschnitt liegt Österreich seit Jahren am unteren Ende, nur Estland hat noch schlechtere Werte

Quelle: awblog.at/equal-pay-day-ueber-82-bruecken-musst-du-gehen/

Was haben Uruguay, die Mongolei, Honduras, Costa Rica, Albanien, Mosambik, Moldawien, Bulgarien, Burundi, Kasachstan, Bangladesch und insgesamt 56 Länder weltweit gemeinsam?
Sie sind Österreich bei der Gleichstellung von Frauen voraus!

Österreich rangiert bei den westeuropäischen Ländern auf Platz 15 von 20, weltweit liegen wir nur auf Platz 57. Im Jahr 2017 ist er bei uns sogar wieder größer geworden, basierend auf dem Einkommensunterschied, dem Frauenanteil in Fach- und technischen Berufen, und dem Anteil an weiblichen Ministerinnen.
Quelle: www.kiv.at/oesterreich-verliert-bei-gleichberechtigung/

Quelle: Netzwerk österreichischer frauen- und Mädchenberatungsstellen i.R. des PROGRESS Projekts „Faires Einkommen – Faire Pension“. Grafik: Bettina Frenzel

Die Ergebnisse zeigen, dass trotz gleicher Branche, gleichem Beruf sowie gleicher Bildung, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen und Altersgruppe unterschiedliche Löhne und Gehälter für Frauen und Männer bezahlt werden.

Quelle: Geschlechtsspezifische Lohn- und Gehaltsunterschiede. Eine multivariate Analyse (Statistische Nachrichten 7/2007)

Gender Pay Gap

Quelle: Grafik von VICE Media. Quelle: Einkommensberichts des Rechnungshofs 2013.

 

# alleinerzieher*innen

In Österreich ist beinahe jede 7. Familie alleinerziehend.

Zu über 90% sind es die Mütter, die die Verantwortung für die Fürsorge der Kinder, für die Erwerbsarbeit und den Haushalt überwiegend allein tragen. Obwohl Alleinerziehende eine erhöhte Erwerbsbereitschaft zeigen, gehören sie zu der am stärksten von Armut und Ausgrenzung betroffenen Bevölkerungsgruppe in Österreich.
Laut Statistik Austria gehen 67,3% der Mütter mit Kindern unter 15 Jahren einem Teilzeitjob nach, während nur 5,6% der Väter ihr berufliches Engagement zurückstecken. Auch werden Mütter verstärkt in jenen frauen-typischen Berufen tätig, die zwar mit dem familiären Alltag besser vereinbar sind, aber schlechter entlohnt werden. Eine Trennung wird in vielen Fällen für Mütter zur Armutsfalle.
Quelle: wienerin.at/der-aufstand-der-alleinerziehenden

 

# papamonat

Papamonat >< Frauenjahrzehnte

Väterkarenz und Väterfrühkarenz („Papamonat“)

Neben dem Anspruch auf Elternkarenz (bzw. dem Aufteilen der Elternkarenz zwischen den Elternteilen) gibt es für Väter in manchen Bereichen auch die Möglichkeit einer Väterfrühkarenz („Papamonat“).
Ein genereller Rechtsanspruch aller Väter auf einen Papamonat besteht derzeit nicht. Im Folgenden werden die Fälle, in denen ein Anspruch besteht, sowie die Möglichkeit einer Vereinbarung mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber beschrieben.
Die Väterfrühkarenz bzw. der Papamonat soll die gemeinsame Betreuung des Kindes mit der Mutter in den ersten Lebenswochen ermöglichen.
In Österreich gibt es drei „Modelle“:
Väterfrühkarenz im öffentlichen Dienst: Bundesbedienstete und Bedienstete einiger Bundesländer (derzeit Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Wien und Vorarlberg) können
*für maximal 4 Wochen
*unbezahlt
*während des Mutterschutzes (also innerhalb der ersten 2 Monate nach der Geburt)
einen Papamonat in Anspruch nehmen.
– Väterfrühkarenz im Kollektivvertrag: In manchen Branchen räumt der Kollektivvertrag die Möglichkeit eines Papamonats ein. Die Bedingungen können von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Teilweise gibt es in der Privatwirtschaft auch bezahlte Papamonate.
– Unbezahlter Urlaub/Vereinbarte Freistellung: Ein unbezahlter Urlaub bzw. eine vereinbarte Karenz ist mit Zustimmung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer möglich. Ausführliche Informationen zum Thema „Unbezahlter Urlaub/Vereinbarte Karenz“ finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hinweis
Bei Geburten ab 1. März 2017 gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für Väter, die sich direkt nach der Geburt der Familie widmen (z.B. im Falle eines Sonderurlaubs oder eines „Papamonats“ im öffentlichen Dienst). Dieser sogenannte „Familienzeitbonus“ muss beantragt werden. Ausführliche Informationen zum Thema „Familienzeitbonus für Väter bei Geburten ab 1. März 2017“ finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

# sexarbeiter*innen

Nach Schätzungen der Vereinten Nationen werden in Europa jedes Jahr ca. 500.000 Frauen und Mädchen zu Prostitution gezwungen. Der Umsatz wird auf ca. zehn Milliarden Euro jährlich geschätzt.

Quelle: othes.univie.ac.at/31745/

Prostitution ist in Österreich legal. Die genauen Regelungen sind in jedem Bundesland anders.

Für alle Bundesländer gilt:
Sexarbeiterinnen
•müssen sich anmelden
•alle sechs Wochen Untersuchungen absolvieren
•sich Krankenversichern
•Steuern bezahlen.
SexarbeiterInnenrechte
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen bedeuten für SexarbeiterInnen viele Pflichten, aber noch wenige Rechte. SexarbeiterInnenselbstorganisationen, Beratungsstellen und andere Engagierte setzen sich für die Verbesserung der Gesetze in Österreich ein. Ziel ist, dass die Arbeitsbedingungen verbessert werden.
Zirka 80 bis 90 Prozent der in Österreich registrierten tätigen Sexarbeiterinnen sind Frauen mit Migrationshintergrund.
Seit 2003 ist es Asylwerberinnen und Asylwerbern in Österreich erlaubt, als „neue Selbstständige“ in der Sexarbeit tätig zu sein, ein Umstand, der auch dazu beiträgt, dass sich die Zahl der Sexarbeiterinnen mit Migrationshintergrund in Österreich erhöht hat. Viele Migrantinnen können die restriktiven gesetzlichen Auflagen und Voraussetzungen für eine Aufenthalts- oder Beschäftigungsbewilligung nicht erfüllen und müssen daher illegal in Österreich leben und arbeiten.
Die Lebens- und Arbeitsbedingungen haben sich für jene, die deshalb ausgereist sind, stark verschlechtert. Der Großteil dieser Staatsangehörigen, die in der Sexarbeit in Österreich tätig sind, lässt sich deshalb nicht registrieren und ist daher auch für die Unterstützungs- und Hilfseinrichtungen nur schwer erreichbar.
Aufgrund des immer strengeren Fremdenrechts werden Unsicherheit, Furcht, Isolation und Verletzlichkeit bei den Betroffenen hervorgerufen. Es hat sich gezeigt, dass Frauen wegen diesen Gesetzen sogenannte „dritte Personen“ benötigen, die es ihnen ermöglichen, in den Migrationsprozess einsteigen zu können. Dadurch wiederum werden sie Verhältnissen ausgesetzt, die durch Ausbeutung und Abhängigkeit gekennzeichnet sind und in vielen Fällen werden sie so zur leichten Beute für Frauenhandel.
Im Jahr 2011 waren nur 4 % der Prostituierten aus Österreich, der überwiegende Teil Migrantinnen, vorwiegend aus den ehemaligen Ostblockländern.Darunter sind auch viele Tagespendlerinnen aus der nahe gelegenen Slowakei. So wurden beispielsweise 2003 von der Polizei mehrere Krankenschwestern aufgegriffen, die in einer einzigen Nacht in Wien auf dem Straßenstrich mehr Geld verdient haben als in einem ganzen Monat im Krankenhaus von Bratislava. Sexarbeit zählt zu den wenigen Tätigkeiten, denen Asylwerber legal nachgehen dürfen; daher waren 2013 unter den gemeldeten Prostituierten 1,6 % Asylwerber.[18]
Quelle: de.m.wikipedia.org/wiki/Prostitution_in_ÖsterreichDerjenige, der eine verschleppte Frau in der Zwangsprostitution ausbeutet, kann pro Woche bis zu 20 000 Euro einnehmen.
Quelle: wirfrauen.de/ausgabe/ware-frau/

# zugang zu bildung

Universitäten: Frauen ziehen davon

Frauen haben sich den Zugang zu höherer Bildung erkämpfen müssen. Mittlerweile haben sie das Ziel erreicht. Vor 60 Jahren studierten an den österreichischen Universitäten 15.361 Männer und nur 3763 Frauen. Genau mit der Jahrtausendwende hat sich das Verhältnis gedreht. 2013/2014 betrug die Zahl der Frauen 145.031 – und die der Männer nur 128.249.

Quelle: johanneshuberdotcom.wordpress.com/2015/06/22/universitaten-frauen-ziehen-davon/

Charakteristika weiblicher Karriereverläufe

Berufsbiographische Unterschiede zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern werden seit den 1960er Jahren beschrieben. Festgestellt wird, dass überproportional mehr Frauen als Männer aus den wissenschaftlichen Laufbahnen ausscheiden (Leaky Pipeline-Problem). Auffällig sind zudem längere Qualifikationsphasen der Wissenschaftlerinnen, ihr höheres Alter bei Promotion und Habilitation und ein längerer Zeitraum zwischen Habilitation und Erstberufung als Professorin. Wissenschaftlerinnen befinden sich vor allem in niedrigeren wissenschaftlichen Positionen. Ihr Anteil an den Professuren sinkt auch mit einer höheren Dotierung; zudem gibt es Indizien für Unterschiede bei der Ausstattung einer Professur.
Die Gründe für den Verlust von Aufstiegsmöglichkeiten qualifizierter Wissenschaftlerinnen von einer Qualifikationsstufe zur nächsten sind vielfältig und größtenteils strukturell bedingt. So seien Frauen wegen rollenspezifischer Erwartungen weniger mobil und übernähmen zuungunsten der Karriere einen Großteil der Kinderbetreuung. Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass sich bereits die Möglichkeit einer Schwangerschaft negativ auf den Karriereverlauf von Frauen auswirkt.
Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Frauen_in_der_Wissenschaft

# frauen*körper als ware

Im Büro, in der Schule, zu Hause oder auf der Party, stets gilt nur eins: richtig gekleidet, richtig geschminkt zu sein, die richtige Frisur zum richtigen Kleid zu tragen.

Quelle: www.zeit.de/1968/08/die-frau-als-ware
Und für die Erwachsenenbildung stehen Illustrierte, Frauenzeitschriften, Werbung und Kino auf unterschiedlichem Niveau zur Verfügung. Sie machen beizeiten klar, daß, sind Frauen nicht glücklich, an ihnen irgend etwas nicht stimmt, mit ihnen irgend etwas nicht so ganz in Ordnung ist.

Quelle: www.europewatchdog.info/voelkerrechtsvertraege/konventionen_und_monitoring/menschenhandel/

Wir müssen aufhören, Frauen über egal welche Art von Schönheit zu definieren
“du musst nicht hübsch sein, wenn du es nicht willst. / es ist nicht dein job.”
Quelle: ze.tt/wir-muessen-damit-aufhoeren-frauen-zu-sagen-dass-sie-auch-so-huebsch-sind/

Viel zu oberflächlich ist das Schönheitsideal von Frau und Mann heutzutage. Viel zu selten wird die natürliche Schönheit gezeigt, Make-up und sogar jede Schönheits OP besitzen einen viel zu hohen Stellenwert und auch wird dieses Schönheitsideal durch Medien verstärkt. Die Kollektion nennt sich „Fresh Meat“ (zu deutsch: Frisches Fleisch) und ist bizarr und super zugleich. Auf jeden Fall zieht sie alle Blicke und die Aufmerksamkeit auf sich und erreicht somit genau das, was sie soll. Sie zeigt, dass Schönheit heute nicht mehr als die richtige „Verpackung“ und Marke ist.
Quelle: deavita.com/lifestyle/schoenheitsideal-frau-mann-foto-kollektion.html

# vergewaltigung | strukturelle macht

Laut dem Österreichischen Institut für Familienforschung wurden drei Viertel aller Frauen in Österreich schon mindestens ein Mal sexuell belästigt. Jede Dritte hat sexuelle Gewalt oder sogar eine Vergewaltigung erlebt. Nur ein Bruchteil dessen wird überhaupt zur Anzeige gebracht.

Drei Viertel aller Frauen haben sexuelle Belästigung erlebt (74,2%) nahezu ein Drittel aller Frauen hat sexuelle Gewalt erfahren (29,5%)
sexuelle Belästigung:
➢ 83,1% der betroffenen Frauen erfuhren diese ausschließlich von Männern, weitere 12,8% überwiegend von Männern.
Vergewaltigung § 201 StGB:
➢ jede 4. Frau (eine) Vergewaltigung/en erlebt (= 7% aller befr. Frauen),
➢ jede 3. Frau (eine) versuchte Vergewaltigung/en (= 8,9% aller befr. Frauen),
➢ jede 2. Frau wurde zu sexuellen Handlungen genötigt (= 13,5% aller befr. Frauen)

Vergew. § 201  2010  2011  2012  2013  2014  2015  2016  2017 
Anzeigen  875  977  883  920  839  826  899  817 
Verurteilungen  116  96 102 140 126  117 109 107
Verurt.-quote  13,2%  9,8%  11,6%  15,2%  15%  14,2%  12,1%  13,1% 

Vergewaltigung: Dunkelziffer 1:11
8,8% der Frauen, die eine Vergewaltigung4 erlebten, erstatteten Anzeige
Quelle: frauenberatung.at/images/Aktuelle_Version_ZAHLENundFAKTEN-SexuelleGewalt_INFO_Stand9-2018.pdf
bzw. www.aoef.at/index.php/zahlen-und-daten

Zahlen für Wien
•2016 fanden im 24-Stunden Frauennotruf exakt 10.209 Beratungen statt (1.247 persönliche und 7.696 telefonische Beratungen sowie 1.266 Beratungen per E-Mail) (Jahresstatistik 2016, 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien)
•In Wien wurden 2016 insgesamt 3.237 polizeiliche Betretungsverbote verhängt. Über 90 Prozent der Gefährder bei Gewalt in der Familie und im sozialen Nahraum sind männlich. Weibliche Opfer erleben Gewalt fast ausschließlich durch männliche Täter (95,3 Prozent). (Tätigkeitsbericht 2016, Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie)
•2016 fanden 625 Frauen und 635 Kinder Zuflucht und Schutz in einem der vier Wiener Frauenhäuser. Die Dauer der Unterbringung ergab insgesamt 67.280 Aufenthaltstage. (Jahresbericht 2016, Verein Wiener Frauenhäuser)