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Agenda 2030

Bei der UNO Generalversammlung wird von 193 Staaten, darunter auch Österreich, die Agenda 2030 beschlossen.
Ziel 5 der Agenda ist :
Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen.

Elternkarenz

Frauen, deren eingetragene Partnerin oder Lebensgefährtin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, haben künftig Anspruch auf Elternkarenz.

Istanbul-Konvention

Österreich ratifiziert die sogenannte Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Es ist das derzeit wichtigste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa, denn es schafft verbindliche Rechtsnormen. Die Konvention tritt mit 1. August 2014 in Kraft.

Frauenquote

Die österreichische Bundesregierung verpflichtet sich, eine Frauenquote in den Aufsichtsräten der Bundesunternehmen einzuhalten. Konkretes Ziel: Bis 2018 soll der Frauenanteil 35 Prozent betragen. Dieses Ziel wurde bereits 2015 erreicht.

Gleichbehandlungsgesetz

Laut Gleichbehandlungsgesetz müssen Betriebe, vorerst nur solche mit mehr als 1.000 ArbeitnehmerInnen, die durchschnittlichen Einkommen von Frauen und Männern betriebsintern offenlegen.

Anti-Sexismus-Beirat

Ein Anti-Sexismus-Beirat wird eingerichtet, um Beschwerden gegen sexualisierte, diskriminierende Werbung Rechnung zu tragen und diese gegebenenfalls zu verbieten. Seit 2017 ist die Tätigkeit des Beirats ausgesetzt.

Partnerschaft

Die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare wird möglich. Eine völlige rechtliche Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren bleibt aus.

Gender Budgeting

Gender Budgeting tritt verpflichtend für Bund, Länder und Gemeinden in der österreichischen Bundesverfassung verankert, in Kraft.

Kinderbetreuungsgeld

Die Karenzgeldregelung wird durch das Kinderbetreuungsgeld ersetzt. Der Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist für Mütter ebenso wie für Väter möglich und nicht auf ArbeitnehmerInnen beschränkt. Die Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung ist jedoch minimal. Lediglich fünf Prozent der BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld sind Väter.

Bundesverfassung

Das ausdrückliche Bekenntnis zur Gleichstellung von Frauen und Männern wird in der österreichischen Bundesverfassung verankert.