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Höferecht

Im Bäuerlichen Höferecht wird die Diskriminierung von Töchtern sowie von unehelichen Kindern beseitigt. Das Geschlecht bzw. der Status der Geburt ist nicht mehr relevant für die Übernahme eines Erbhofes.

Elternkarenzgesetz

Das Elternkarenzgesetz ermöglicht, dass unselbständig erwerbstätige Väter und Mütter die Karenzzeit nach Geburt eines Kindes wahlweise in Anspruch nehmen oder sich die Karenzzeit teilen können. Bis dahin beschränkte sich der Anspruch, nach der Geburt eines Kindes in Karenz zu gehen, auf Mütter.

Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen

Eine Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, Dr.in Ingrid Nikolay-Leitner, wird als direkte Ansprechpartnerin für ArbeitnehmerInnen, die im Beruf aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden, eingesetzt.

Strafrecht: Vergewaltigung

Das Strafausmaß bei Vergewaltigung ist nicht mehr von der Widerstandsleistung des Opfers, sondern wie bei allen anderen Delikten von der Gewaltanwendung des Täters abhängig.

Quotenregelung

Frauen fordern erstmals die Einführung verpflichtender Quotenregelungen für die Erstellung von Kandidatenlisten. Der Anteil der Frauen im Nationalrat beträgt zu dieser Zeit nicht einmal zehn Prozent.

Opferschutz

Frauen, die Opfer eines Sexualdeliktes sind, erhalten durch einem Erlass des Innenministeriums die Möglichkeit von Kriminalbeamtinnen einvernommen zu werden.

UN-Konvention CEDAW

Österreich ratifiziert die UN-Konvention CEDAW zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen. Sie verpflichtet Gesetzgebung und Verwaltung Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichbehandlung von Frauen zu treffen.

Gleichbehandlungsgesetz

Das Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft entsteht. Es verbietet die Benachteiligung bei der Entlohnung aufgrund des Geschlechts. In der Folge verschwinden die Frauenlohngruppen aus den Kollektivverträgen.