Ab 1988 werden Amtsbezeichnungen und Titel in jener Form verwendet, die das Geschlecht der jeweiligen Person zum Ausdruck bringen. Bis dahin gab es Amtsbezeichnungen und Titel nur in der männlichen Form.
Ab 1988 werden Amtsbezeichnungen und Titel in jener Form verwendet, die das Geschlecht der jeweiligen Person zum Ausdruck bringen. Bis dahin gab es Amtsbezeichnungen und Titel nur in der männlichen Form.