In Österreich wird das Wahlrecht für Frauen beschlossen.
Ausgenommen sind Sexarbeiterinnen: „Frauenspersonen, die wegen gewerbsmäßiger Unzucht von der Sicherheitsbehörde bestraft worden sind“.
In Österreich wird das Wahlrecht für Frauen beschlossen.
Ausgenommen sind Sexarbeiterinnen: „Frauenspersonen, die wegen gewerbsmäßiger Unzucht von der Sicherheitsbehörde bestraft worden sind“.