Die Fristenregelung tritt in Kraft. Das heißt, eine Schwangerschaft kann bis zum dritten Monat straffrei abgebrochen werden. Voraussetzung: Vorhergehende ärztliche Beratung und Durchführung durch einen Arzt oder eine Ärztin.
Die Fristenregelung tritt in Kraft. Das heißt, eine Schwangerschaft kann bis zum dritten Monat straffrei abgebrochen werden. Voraussetzung: Vorhergehende ärztliche Beratung und Durchführung durch einen Arzt oder eine Ärztin.