Gewaltschutzgesetz

Ein umfassendes Gewaltschutzgesetz tritt in Kraft. Personen, die von familiärer Gewalt betroffen sind, erhalten die Möglichkeit, in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Die Polizei kann die Person, von der akute Gefahr ausgeht, aus der Wohnung weisen und ihr das Betreten der Wohnung und der unmittelbaren Wohnumgebung für vorerst zehn Tage untersagen. Mittels gerichtlicher Einstweiliger Verfügung ist es möglich, das Betretungsverbot zu verlängern.