Ehegesetz

Das Ehegesetz des Deutschen Reiches tritt in Kraft. Die verpflichtende Zivilehe mit der Möglichkeit der Ehescheidung, unabhängig von religiösem Bekenntnis, wird eingeführt. Das Gesetz bezweckt die „Stärkung der Volksgemeinschaft“, die Zeugung von „arischen“ Kindern, sowie die Erleichterung der Scheidung von jüdischen Ehepartnern.