Mutterschutz

Ein umfassendes Mutterschutzgesetz, mit Beschäftigungsverbot für unselbständig erwerbstätige Frauen von sechs Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt eines Kindes, verbunden mit der Auszahlung von Wochengeld, wird verankert. Überdies ermöglicht es Frauen, sechs Monate nach der Geburt in unbezahlte Karenz zu gehen.