Eherecht

Die bis dahin geltende Rechtsvermutung, dass das während der Ehe erworbene Vermögen vom Manne stammt, wird eliminiert. Im Falle der Auflösung einer Ehe wird nun eine Teilung des in der Ehe erworbenen Vermögens vorgenommen. Gleichzeitig wird die Position der EhepartnerIn im Erbrecht gestärkt.