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Frauenrechte

Frauenwahlrecht

In Österreich wird das Wahlrecht für Frauen beschlossen. Ausgenommen sind Sexarbeiterinnen: „Frauenspersonen, die wegen gewerbsmäßiger Unzucht von der Sicherheitsbehörde bestraft worden sind“.

Wahlrecht

Frauen können in Österreich erstmals wählen und gewählt werden.

Nationalversammlung

Die ersten acht Frauen ziehen in die Nationalversammlung ein. Die ersten weiblichen Abgeordneten sind sieben Sozialdemokratinnen : Anna Boschek, Emmy Freundlich, Adelheid Popp, Gabriele Proft, Therese Schlesinger, Amalie Seidel, Maria Tusch, und eine Christlichsoziale : Hildegard Burjan.

Bildung

Mädchen werden erstmals an öffentlichen Gymnasien zugelassen.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 5,03%

Kunst

Erstmals werden Frauen an der Akademie der Künste in Wien zugelassen.

Verfassung

Die österreichische Bundesverfassung tritt in Kraft. Sie enthält durch den Gleichheitsgrundsatz das ausdrückliche Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Antrag auf Liberalisierung der Abtreibung

Der Antrag der Sozialdemokratinnen auf Liberalisierung der Abtreibungsgesetze scheitert in der Nationalversammlung am Widerstand der anderen politischen Parteien; erst 55 Jahre später gelingt es, die Straffreiheit für Schwangerschaftsabbruch durchzusetzen.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 5,14%

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 4,85%

Familienrecht

Die Nationalratsabgeordneten Adelheid Popp und Gabriele Proft fordern die Schaffung eines Gesetzes zur Gleichstellung der Geschlechter im Familienrecht. 

Gleichstellungsgesetz

Adelheid Popp und Gabriele Proft fordern im Nationalrat erneut ein Gleichstellungsgesetz, das bereits alle wesentlichen Punkte aller späteren Initiativen umfasst, die jedoch erst in den 70er Jahren umgesetzt wurden.

Olga Rudel-Zeynek

wird die erste Präsidentin des Bundesrates

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 3,64%

erste Frauenpartei

wird die erste Österreichische Frauenpartei gegründet.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 6,67%

Ständestaat

Mit der Zerstörung der parlamentarischen Demokratie geht eine weitgehende Entrechtung der Frauen einher. Das austrofaschistische Regime schliesst Frauen aus politischen Positionen aus.

Notverordnung

Eine Notverordnung „über den Abbau verheirateter weiblicher Personen im Bundesdienste und andere dienstrechtliche Maßnahmen“ wird erlassen. Die offizielle Frauenpolitik des autoritären Ständestaates läuft auf ein Zurückdrängen der Frauen aus dem Berufsleben hinaus.

Ständestaat

Die parlamentarische Demokratie in Österreich wird aufgelöst und ein autoritärer Ständestaat errichtet. Die Schulbildung der Mädchen wird wieder auf Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen ausgerichtet. Im öffentlichen Dienst kommt es zu einer Aufnahmesperre für Frauen. Lehrerinnen müssen im Falle ihrer Eheschließung wieder ihren Beruf aufgeben.

Ostmark

Österreich wird zur Ostmark des nationalsozialistischen Deutschen Reiches. Frauen dürfen keinerlei politische Funktionen mehr übernehmen.      Mädchen brauchen, um ein Gymnasium besuchen zu können, eine ministerielle Genehmigung.

Universitäten

Der Frauenanteil an den Universitäten wird auf zehn Prozent beschränkt. Frauen sollen sich auf ihre Aufgaben in Heim und Familie konzentrieren. In der Realität allerdings werden sie zur Arbeit in Fabriken und Rüstungsbetrieben verpflichtet.

Mutterkreuz

Das „Ehrenkreuz der Deutschen Mutter” (Mutterkreuz) wird als Auszeichnung für besonders kinderreiche und „arische“ Familien in Form eines Ordens von der NSDAP gestiftet. Je nach Anzahl der Kinder erhielten die Frauen ein bronzenes, silbernes oder goldenes (ab acht Kindern) Mutterkreuz.

Zwangssterilisationen

Der ideologischen Überhöhung von „arischen“ Müttern stehen Zwangssterilisation und Zwangsabtreibungen bei jüdischen Frauen, Widerstandskämpferinnen, osteuropäischen, Roma und Sinti-Frauen, sowie Frauen mit Behinderung gegenüber. Über 1 Million Kinder und Jugendliche wurden durch die Nationalsozialisten ermordet.

Ehegesetz

Das Ehegesetz des Deutschen Reiches tritt in Kraft. Die verpflichtende Zivilehe mit der Möglichkeit der Ehescheidung, unabhängig von religiösem Bekenntnis, wird eingeführt. Das Gesetz bezweckt die „Stärkung der Volksgemeinschaft“, die Zeugung von „arischen“ Kindern, sowie die Erleichterung der Scheidung von jüdischen Ehepartnern.

Gymnasium

Um ein Gymnasium besuchen zu können, brauchen Mädchen eine ministerielle Genehmigung.

Helene Postranecky

wird die erste Staatssekretärin für Volksernährung

Regierung

Der Frauenanteil in der Regierung Renner beträgt 2%.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 5,45%

Zenzi Hölzl

wird Österreichs erste Bürgermeisterin in Gloggnitz.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 5,45%

Ludovica Hainisch-Marchet

tritt als erste Frau bei Bundespräsidentschaftswahlen an

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 6,06%

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 5,45%

Mutterschutz

Ein umfassendes Mutterschutzgesetz, mit Beschäftigungsverbot für unselbständig erwerbstätige Frauen von sechs Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt eines Kindes, verbunden mit der Auszahlung von Wochengeld, wird verankert. Überdies ermöglicht es Frauen, sechs Monate nach der Geburt in unbezahlte Karenz zu gehen.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 6,06%

Anti-Baby-Pille

Am 23. Juni 1960 erfolgte die offizielle Zulassung der FDA als Verhütungsmittel und am 18. August kam Enovid in den Vereinigten Staaten als erste Antibabypille auf den Markt.[14][15] Ihre erste Antibabypille Anovlar brachte die Berliner Schering AG zuerst im 1. Januar 1961 in Australien und zum 1. Juni des gleichen Jahres in Deutschland auf den Markt.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 6,06%

Karenzgeld

Die Karenzzeit wird auf ein Jahr verlängert, und die Bezahlung von Karenzgeld eingeführt.

Grete Rehor

Erstmals wird in Österreich eine Frau Ministerin. Grete Rehor (ÖVP) ist von 1966 bis 1970 Bundesministerin für Soziale Verwaltung.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 6,06%

Regierung

Der Frauenanteil in der Regierung Klaus  beträgt 5%.

Frauenabteilung

Grete Rehor gründet im Sozialministerium eine Frauenabteilung.

Goldene Revolution

In Österreich ereignet sich, zum Erstaunen der Welt, die goldene Revolution. Sie gilt als eine der friedlichsten Revolutionen weltweit und ist seither Vorbild für viele nachfolgende Revolutionen.

Machtübernahme

Eine Gruppe feministischer Frauen und Männer stürmt zeitgleich Bundeskanzleramt, Parlament und Präsidentschaftskanzlei und übernimmt provisorisch die Macht im Staat.

Frauenbewegung

Auch in Österreich entsteht eine neue autonome Frauenbewegung. Frauenzentren, Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser, Frauenbuchhandlungen, feministische Zeitschriften, Frauencafés, Frauensommeruniversitäten… werden initiiert und gegründet.

Schulreform

Der traditionelle Bildungsrückstand der Mädchen verringert sich deutlich durch die gezielte Beseitigung regionaler, sozialer und geschlechtsspezifischer Benachteiligungen im Bildungswesen : gleiche Lehrpläne für Buben und Mädchen, Öffnung aller Schularten für beide Geschlechter, forcierter Ausbau des höheren Schulwesens außerhalb der Landeshauptstädte, kostenlose Schulbücher, Schülerfreifahrt.

Regierung

Der Frauenanteil in der Regierung Kreisky  beträgt 13%.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 4,85%

Regierung Dohnal

Die erste feministische Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Johanna Dohnal wird angelobt. Das Kabinett besteht zu dem Zeitpunkt zu 50% aus Männern und zu 50% aus Frauen.

Herta Firnberg

Herta Firnberg gründet das Ministerium für Wissenschaft und Forschung. Als Frauenvorsitzende der SPÖ setzt sie sich besonders für die Förderung von Mädchen ein.

Frauenbewegung

Die zweite Frauenbewegung beginnt öffentlich und bedeutend zu werden, durch Demonstrationen und zahlreiche andere Aktivitäten engagierter Frauen.

Parität

Die Österreichische Bundesregierung ist die erste geschlechtergerechte Regierung weltweit.

Muttertagsdemo

130 Frauen ziehen, mit Pfannen und Kochlöffel ausgestattet, am Muttertag über die Mariahilferstrasse und demonstrieren für Gleichberechtigung und gegen den §144, das Verbot des Schwangeschaftsabbruchs. Mit dieser Demonstration und zahlreichen anderen Aktivitäten engagierter Frauen beginnt die Zweite Frauenbewegung öffentlich und bedeutend zu werden. Interview mit Maria Mesner

Homosexualität

Das Totalverbot von Homosexualität wird aufgehoben – allerdings unter Einführung von vier Ersatzparagraphen, die Lesben und Schwule erneut diskriminieren.

Ingrid Leodolter

wird die erste Ministerin für Gesundheit und Umweltschutz

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 6,01%

Quotenregelung

In allen öffentlichen Ämtern und in der Verwaltung wird die Quotenregelung eingeführt : alle Posten sind nunmehr zur Hälfte mit Männern und zur Hälfte mit Frauen zu besetzen.

Abschaffung der Studiengebühren

Mit der Universitätsreform werden die Studiengebühren abgeschafft. Vor allem Frauen ist damit der Zugang zu höherer Bildung erleichtert. Der Anteil von weiblichen Studierenden steigt in der Folge stark an.

Universitätsreform

Die Universitätsreform ermöglicht den gebührenfreien Zugang zu allen Universitäten und Kunsthochschulen. In der Folge steigt der Anteil weiblicher Studierender.

Quotenregelung

Die Quotenregelung wird auch für die Privatwirtschaft eingeführt, sie gilt für Betriebe mit über 500 MitarbeiterInnen, für Aufsichtsräte und Vorstände in den Betrieben.

Maria Hlawka

wird in Wien die erste Landtagspräsidentin österreichweit

Entlohnung

Gleiche Entlohnung für gleiche und gleichwertige Arbeit wird gesetzlich festgeschrieben.

Mutterschutz

Die Mutterschutzfrist wird von sechs auf acht Wochen verlängert.

Jahrzehnt der Frau

Die Vereinten Nationen erklären das Jahr 1975 zum Internationalen Jahr der Frau. In Mexico-City findet die 1. Weltfrauenkonferenz der UNO statt. In der Folge werden die Jahre 1975 bis 1985 von der UNO zum „Jahrzehnt der Frau“ erklärt.

Regierung Dohnal
Regierung Dohnal

Die Regierung Dohnal wird mit überwältigender Mehrheit wiedergewählt und im Amt bestätigt. Dennoch werden im Kabinett Umbauten vorgenommen : die neue Regierung besteht nun zu 70% aus Frauen, um die Gleichberechtigung schneller vorantreiben zu können.

Weltfrauenkonferenz

Die Vereinten Nationen erklären das Jahr 1975 zum Internationalen Jahr der Frau. In Mexico-City findet die erste Weltfrauenkonferenz der UNO statt.

Koedukation

Die Koedukation wird an öffentlichen Schulen eingeführt.

Fristenregelung

Die Fristenregelung tritt in Kraft. Das heißt, eine Schwangerschaft kann bis zum dritten Monat straffrei abgebrochen werden. Voraussetzung: Vorhergehende ärztliche Beratung und Durchführung durch einen Arzt oder eine Ärztin.

Eherechtsreform

1975 wird begonnen das teilweise noch aus dem Jahr 1811 stammende Ehe- und Familienrecht zu reformieren und die rechtliche Grundlage für eine gleichberechtigte Partnerschaft von Frau und Mann zu schaffen. Die Reform fand in Teilschritten statt und dauerte bis 1978 an.

Gleichberechtigung in der Ehe

Die Stellung des Ehemanns als Oberhaupt der Familie wird abgeschafft, die Partnerschaft in der Ehe verankert und die Gleichberechtigung der Frau in der ehelichen Gemeinschaft statuiert. Der Mann kann seiner Ehefrau nicht mehr verbieten, berufstätig zu sein.

Eherecht

Beide Ehepartner werden gleichermaßen verpflichtet, zum Unterhalt der Familie beizutragen, sei es durch Erwerbstätigkeit oder durch Hausarbeit, wodurch diese erstmals als gleichwertiger Beitrag zum Unterhalt anerkannt wird. Der Familiensitz und der Familienname sollen nach partnerschaftlichen Grundsätzen festgelegt werden.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 7,65%

Jahrzehnt der Frau

Die UNO erklärt die Jahre 1976 bis 1985 zum „Jahrzehnt der Frau“.

Selbstbestimmungsrecht

Abtreibung wird legalisiert. Mit dem sogenannten Selbstbestimmungsrecht, das in der Verfassung verankert wird.

Unterhaltsvorschussgesetz

Das Unterhaltsvorschussgesetz tritt in Kraft. Bis heute ist es jedoch an die Vaterschaft, nicht an das Kind gebunden: Kinder mit verstorbenem oder unbekanntem Vater erhalten nichts.

Eherecht

Das Eherecht wird reformiert : Ehen können nun auch zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern geschlossen werden. Männer und Frauen sind in der Ehe gleichgestellt. Die Vormundschaft für Kinder wird geteilt.

Ehetourismus

Ein regelrechter Ehetourismus und sogar Ehemigration entstehen : aus allen Teilen Europas und der Welt reisen Menschen nach Österreich um das hiesige Eherecht in Anspruch nehmen zu können.

Kinderrechte

Die „väterliche Gewalt“ über die Kinder wird beseitigt. Vater und Mutter werden gleiche Rechte und Pflichten gegenüber den Kindern eingeräumt, zugleich wird das Kind nicht mehr nur als Gegenstand elterlicher Bestimmung sondern als Träger von Rechten und Pflichten betrachtet.

Inversion

Die sogenannte Inversion wird eingeführt, weil die Quotenregelung zwar greift, die Veränderungen aber zu langsam vonstatten gehen. Nunmehr sind, vorerst begrenzt auf 7 Jahre, alle neu zu besetzenden Posten, die vormals mit Männern besetzt waren, ausschliesslich mit Frauen zu besetzen.

Eherecht

Die bis dahin geltende Rechtsvermutung, dass das während der Ehe erworbene Vermögen vom Manne stammt, wird eliminiert. Im Falle der Auflösung einer Ehe wird nun eine Teilung des in der Ehe erworbenen Vermögens vorgenommen. Gleichzeitig wird die Position der EhepartnerIn im Erbrecht gestärkt.

Einvernehmliche Scheidung

Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung wird geschaffen. Zudem wird, unter gleichzeitiger Sicherung der Unterhalts- und Pensionsansprüche der „schuldlosen“ EhepartnerIn, die Möglichkeit geschaffen, dass bei Ehezerrüttung auch bei Widerspruch der „schuldlosen“ EhepartnerIn die Ehe geschieden werden kann, wenn die eheliche Gemeinschaft seit mindestens sechs Jahren aufgehoben ist.

Frauenhaus

In Wien wird das erste Frauenhaus Österreichs eröffnet.

Werkunterricht

Der gemeinsame Werkunterricht für Mädchen und Buben wird in den Volksschulen eingeführt.

Staatssekretärinnen

Bundeskanzler Bruno Kreisky beruft  vier Staatssekretärinnen : Johanna Dohnal für Frauenangelegenheiten, Franziska Fast für soziale Verwaltung, Beatrix Eypeltauer für Bauten und Technik, Anneliese Albrecht für Konsumentenschutz.

Gleichbehandlungsgesetz

Das Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft entsteht. Es verbietet die Benachteiligung bei der Entlohnung aufgrund des Geschlechts. In der Folge verschwinden die Frauenlohngruppen aus den Kollektivverträgen.

Frauenpolitik

Frauenpolitik wird erstmals aus dem Bereich der Familienpolitik herausgelöst.

Regierung

Der Frauenanteil in der Regierung Kreisky beträgt 30%.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 9,84%

Bundespräsidentin

Johanna Dohnal wird die erste weibliche Bundespräsidentin Österreichs.

Förderungsprogramm

Frauenstaatssekretärin Johanna Dohnal initiiert ein Förderungsprogramm für Frauen im Bundesdienst. Dieses umfasst zb. geschlechtsneutrale Stellenausschreibung, Weiterbildung und Beförderung.

UN-Konvention CEDAW

Österreich ratifiziert die UN-Konvention CEDAW zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen. Sie verpflichtet Gesetzgebung und Verwaltung Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichbehandlung von Frauen zu treffen.

Mutterschutz

Der Mutterschutz wird auf selbständig erwerbstätige Frauen ausgedehnt.

Opferschutz

Frauen, die Opfer eines Sexualdeliktes sind, erhalten durch einem Erlass des Innenministeriums die Möglichkeit von Kriminalbeamtinnen einvernommen zu werden.

Staatsbürgerschaftsgesetz

Das Staatsbürgerschaftsgesetz wird novelliert : ein Kind bekommt nicht länger automatisch die Staatsbürgerschaft des Vaters.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 9,29%

Gendarmerie

Die ersten Frauen innerhalb der Gendarmerie beenden ihre Ausbildung.

Frauenreferat

Im Sozialministerium wird ein Frauenreferat für grundsätzliche Angelegenheiten der Frauen unter der Leitung von Mag.a Inge Rowhani geschaffen.

Inversion

Die Inversion wird um weitere 5 Jahre verlängert. Ihr Erfolg ist unumstritten : mittlerweile ist ein Prozentsatz von 46% Frauen in allen öffentlichen Ämtern und in großen Teilen der Privatwirtschaft erreicht.

Inversion

Es wird beschlossen, die Inversion so lange aufrecht zu erhalten, bis eine Quote von 50 / 50 in allen Bereichen Standard ist.

Lehrveranstaltungen

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung beginnt Lehrveranstaltungen mit frauenspezifischer Thematik an den Universitäten zu fördern.

Frauenquote

Die SPÖ führt auf Druck ihrer Frauenorganisation als erste Partei eine Frauenquote von 25% ein, als “Kann-Bestimmung” und ohne jegliche Sanktionen.

Quotenregelung

Frauen fordern erstmals die Einführung verpflichtender Quotenregelungen für die Erstellung von Kandidatenlisten. Der Anteil der Frauen im Nationalrat beträgt zu dieser Zeit nicht einmal zehn Prozent.

Bundespräsidentin

Freda Meissner-Blau wird die zweite weibliche Bundespräsidentin Österreichs.

Marga Hubinek

wird die erste Frau im Präsidium des Nationalrats. Sie wird zur zweiten Präsidentin des Nationalrates gewählt.

Regierungsklausur

Die erste Regierungsklausur über Frauenpolitik findet statt.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 11,48%

Amtsbezeichnungen

Ab 1988 werden Amtsbezeichnungen und Titel in jener Form verwendet, die das Geschlecht der jeweiligen Person zum Ausdruck bringen. Bis dahin gab es Amtsbezeichnungen und Titel nur in der männlichen Form.

Maria Lassnig

erhält als erste Frau den Österreichischen Staatspreis für Bildende Kunst.

Frauenforschung

Der erste Lehrstuhl, der sich mit Frauenforschung befasst, wird an der Universität Innsbruck errichtet.

Mütter

Unverheiratete Mütter werden verheirateten gleichgestellt. Bis dahin bekamen unverheiratete Mütter die Vormundschaft für ihr Kind nur auf Antrag.

Strafrecht: Vergewaltigung

Das Strafausmaß bei Vergewaltigung ist nicht mehr von der Widerstandsleistung des Opfers, sondern wie bei allen anderen Delikten von der Gewaltanwendung des Täters abhängig.

Strafrecht

Vergewaltigung in der Ehe wird strafbar.

Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen

Eine Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, Dr.in Ingrid Nikolay-Leitner, wird als direkte Ansprechpartnerin für ArbeitnehmerInnen, die im Beruf aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden, eingesetzt.

Elternkarenzgesetz

Das Elternkarenzgesetz ermöglicht, dass unselbständig erwerbstätige Väter und Mütter die Karenzzeit nach Geburt eines Kindes wahlweise in Anspruch nehmen oder sich die Karenzzeit teilen können. Bis dahin beschränkte sich der Anspruch, nach der Geburt eines Kindes in Karenz zu gehen, auf Mütter.

Höferecht

Im Bäuerlichen Höferecht wird die Diskriminierung von Töchtern sowie von unehelichen Kindern beseitigt. Das Geschlecht bzw. der Status der Geburt ist nicht mehr relevant für die Übernahme eines Erbhofes.

Eherecht

Es ist nun möglich, im Falle der Bedrohung oder Misshandlung durch den Ehepartner, diesem mittels gerichtlicher Einstweiliger Verfügung den Zutritt zur Wohnung zu untersagen.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 19,67%

Regierung

Der Frauenanteil in der Regierung Vranitzky beträgt 15%.

Johanna Dohnal

Die Frauenpolitik wird innerhalb der Regierung aufgewertet : Johanna Dohnal wird Frauenministerin.

Erbrecht

Uneheliche Kinder werden im Erbrecht ehelichen Kindern gleichgestellt.

Grundeinkommen

Das bedingungslose Grundeinkommen wird eingeführt, es garantiert jeder Staatsbürgerin* ein existenzsicherndes Einkommen ab der Geburt.

Pensionsrecht

Der Nationalrat beschließt eine Neuregelung des Pensionsantrittsalters von Frauen mit langen Übergangsfristen. Begründung: Frauen können nicht beim Pensionsalter gleich behandelt, ansonsten aber benachteiligt werden.

Gleichbehandlungsgesetz

Das Gleichbehandlungsgesetz wird novelliert : Gleicher Lohn ist nicht nur für gleiche, sondern auch für gleichwertige Arbeit zu bezahlen. Verbot der Benachteiligung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen gegenüber vollzeitbeschäftigten.

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gilt als Diskriminierung.

Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz tritt in Kraft. Es enthält nicht nur das Gebot der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, sondern auch ein Frauenförderungsgebot. Beispielsweise sind Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt aufzunehmen, sofern sie „nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber“.

Regierung

Der Frauenanteil in der Regierung Vranitzky beträgt 22%.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 21,86%

Namensrecht

Das Namensrecht wird geändert : es wird die zusätzliche Möglichkeit geschaffen, dass jeder Partner bei der Eheschließung seinen bisherigen Familiennamen behält.

Waltraud Klasnic

wird erste Landeshauptfrau der Steiermark. Sie selbst bezeichnete sich als Frau Landeshauptmann.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 25,68%

Frauenvolksbegehren

Das Unabhängige Frauenforum startet als Reaktion auf die Sparpakete der Regierung eine überparteiliche Plattform. Unter dem Titel „Alles, was Recht ist“ wird ein Frauenvolksbegehren mit elf – in der Folge nur zum Teil erfüllten – Forderungen initiiert. Das Volksbegehren unterschreiben 645.000 Personen.

Gewaltschutzgesetz

Ein umfassendes Gewaltschutzgesetz tritt in Kraft. Personen, die von familiärer Gewalt betroffen sind, erhalten die Möglichkeit, in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Die Polizei kann die Person, von der akute Gefahr ausgeht, aus der Wohnung weisen und ihr das Betreten der Wohnung und der unmittelbaren Wohnumgebung für vorerst zehn…Weiterlesen

Opferschutzeinrichtungen

Gewaltschutzzentren werden als staatlich anerkannte Opferschutzeinrichtungen etabliert. Ihre Aufgabe ist es, Kontakt mit den Personen aufzunehmen, die von familiärer Gewalt betroffen sind, sie zu beraten und zu betreuen sowie bei allfälligen Gerichtsverfahren zu begleiten.

Regierung

Der Frauenanteil in der Regierung Klima beträgt 25%.

Bundesverfassung

Das ausdrückliche Bekenntnis zur Gleichstellung von Frauen und Männern wird in der österreichischen Bundesverfassung verankert.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 26,78%

Regierung

Der Frauenanteil in der Regierung Schüssel beträgt 31%.

Kinderbetreuungsgeld

Die Karenzgeldregelung wird durch das Kinderbetreuungsgeld ersetzt. Der Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist für Mütter ebenso wie für Väter möglich und nicht auf ArbeitnehmerInnen beschränkt. Die Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung ist jedoch minimal. Lediglich fünf Prozent der BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld sind Väter.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 33,88%

Regierung

Der Frauenanteil in der Regierung Schüssel beträgt 21%.

Gleichbehandlungsgesetze

Die Gleichbehandlungsgesetze für Privatwirtschaft und Bund erhalten die Zielbestimmung „Gleichstellung von Männern und Frauen“.

Barbara Prammer

wird die erste weibliche Nationalratspräsidentin.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 31,15%

Regierung

Der Frauenanteil in der Regierung Gusenbauer beträgt 40%.

Regierung

Der Frauenanteil in der Regierung Faymann beträgt 29%.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 27,32%

Gender Budgeting

Gender Budgeting tritt verpflichtend für Bund, Länder und Gemeinden in der österreichischen Bundesverfassung verankert, in Kraft.

Partnerschaft

Die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare wird möglich. Eine völlige rechtliche Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren bleibt aus.

Anti-Sexismus-Beirat

Ein Anti-Sexismus-Beirat wird eingerichtet, um Beschwerden gegen sexualisierte, diskriminierende Werbung Rechnung zu tragen und diese gegebenenfalls zu verbieten. Seit 2017 ist die Tätigkeit des Beirats ausgesetzt.

Gleichbehandlungsgesetz

Laut Gleichbehandlungsgesetz müssen Betriebe, vorerst nur solche mit mehr als 1.000 ArbeitnehmerInnen, die durchschnittlichen Einkommen von Frauen und Männern betriebsintern offenlegen.

Frauenquote

Die österreichische Bundesregierung verpflichtet sich, eine Frauenquote in den Aufsichtsräten der Bundesunternehmen einzuhalten. Konkretes Ziel: Bis 2018 soll der Frauenanteil 35 Prozent betragen. Dieses Ziel wurde bereits 2015 erreicht.

Istanbul-Konvention

Österreich ratifiziert die sogenannte Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Es ist das derzeit wichtigste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa, denn es schafft verbindliche Rechtsnormen. Die Konvention tritt mit 1. August 2014 in Kraft.

Regierung

Der Frauenanteil in der Regierung Faymann beträgt 29%.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 33,33%

Agenda 2030

Bei der UNO Generalversammlung wird von 193 Staaten, darunter auch Österreich, die Agenda 2030 beschlossen. Ziel 5 der Agenda ist : Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen.

Elternkarenz

Frauen, deren eingetragene Partnerin oder Lebensgefährtin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, haben künftig Anspruch auf Elternkarenz.

Ende des Adoptionsverbots

Das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare wird aufgehoben.

Regierung

Der Frauenanteil in der Regierung Kern beträgt 25%.

Nationalrat

Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt 34,43%

Regierung

Der Frauenanteil in der Regierung Kurz beträgt 37%.

2. Frauenvolksbegehren

Das zweite Frauenvolksbegehren erreicht 481.959 Stimmen.

Regierung

Der Frauenanteil in der Regierung Bierlein beträgt 50%.

Biennale

Renate Bertlmann bespielt als erste Frau alleine den Österreichischen Pavillion der Biennale in Venedig.

Eherecht

Die vollständige rechtliche Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft wird gesetzlich verankert.

Intersex Anerkennung

Österreich wird durch einen Entscheid des Verfassungsgerichtshofes verpflichtet einen dritten Geschlechtseintrag bei persönlichen Dokumenten zu schaffen. Für Intersex-Personen ist dies ein wesentlicher Schritt der Anerkennung.